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Ausweitung der Reichweite der Abschlussprüfung

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Nach § 317 Abs. 2 HGB sind die folgenden Bestandteile des Lageberichts (bislang, das heißt Stand Herbst 2020) ausdrücklich von der Prüfungspflicht ausgenommen:

 die nichtfinanzielle Erklärung (CSR-Bericht, §§ 289b–289e HGB)

 die Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB)

Wirtschaftsprüfung für Dummies

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