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III. Wesentliche Änderungen aufgrund des GvKostRNeuOG

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Das geltende GvKostG enthält gegenüber dem früheren Recht wesentliche strukturelle Änderungen (vgl hierzu die amtl Begründung; Fundstelle in Kapitel V I). Besonders hervorzuheben sind

die Regelung der Kostentatbestände in einem Kostenverzeichnis anstelle der bisherigen Paragraphen,
die generelle Ersetzung der bisherigen Wertgebühren durch Festgebühren,
eine grundlegende Neustrukturierung der Gebührenberechnung bei der gleichzeitigen Erledigung (Durchführung) mehrerer Aufträge durch dieselbe Amtshandlung,
die weitgehende Reduzierung von Zeitzuschlägen,
der Wegfall von Gebührentatbeständen, die in der Praxis keine Rolle mehr spielen,
die Zusammenfassung mehrerer Auslagentatbestände unter einer allgemeinen Auslagenpauschale (zunächst Nr 713 KV, jetzt Nr 716 KV).
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