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III. Wesentliche Änderungen aufgrund des GvKostRNeuOG
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Das geltende GvKostG enthält gegenüber dem früheren Recht wesentliche strukturelle Änderungen (vgl hierzu die amtl Begründung; Fundstelle in Kapitel V I). Besonders hervorzuheben sind
– | die Regelung der Kostentatbestände in einem Kostenverzeichnis anstelle der bisherigen Paragraphen, |
– | die generelle Ersetzung der bisherigen Wertgebühren durch Festgebühren, |
– | eine grundlegende Neustrukturierung der Gebührenberechnung bei der gleichzeitigen Erledigung (Durchführung) mehrerer Aufträge durch dieselbe Amtshandlung, |
– | die weitgehende Reduzierung von Zeitzuschlägen, |
– | der Wegfall von Gebührentatbeständen, die in der Praxis keine Rolle mehr spielen, |
– | die Zusammenfassung mehrerer Auslagentatbestände unter einer allgemeinen Auslagenpauschale (zunächst Nr 713 KV, jetzt Nr 716 KV). |