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Vorwort

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Der zweite Band des „Handbuch des Strafrechts“ ist dem Allgemeinen Teil und hier insbesondere dem Grundfall des vorsätzlichen vollendeten Begehungsdelikts gewidmet. Er fokussiert damit Fragen von Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld. Im nachfolgenden Band 3 werden die Beteiligungslehre, Versuch und Vollendung, die Unterlassungsdelikte und die Konkurrenzen behandelt werden.

Die Dogmatik des Allgemeinen Teils bildet das Kernstück der klassischen deutschen Strafrechtsdogmatik. Mag der Allgemeine Teil auch auf den ersten Blick weniger stark kriminalpolitisch beeinflusst sein als der Besondere Teil (der die konkreten Verhaltensnormen aufstellt) oder das Strafprozessrecht, sagen auch die allgemeinen Lehren, unter welchen Voraussetzungen eine Rechtsgutsverletzung einer bestimmten Person als vorwerfbare Straftat zugerechnet wird, durchaus einiges über die Aufgabe des Strafrechts in einer Gesellschaft und insbesondere über die rechtsstaatliche Einhegung der staatlichen Strafgewalt aus. In diesem Sinne sollen auch die Bände zum Allgemeinen Teil – bei aller Individualität der einzelnen Autoren und bei allen diesen ganz bewusst eingeräumten Freiheiten – grundsätzlich die liberal-rechtsstaatliche Strafrechtstradition fortführen, die im Vorwort zum ersten Band beschrieben wird.

Die deutsche Strafrechtsdogmatik und dabei insbesondere diejenige zum Allgemeinen Teil stößt in vielen Teilen der Welt auf großes Interesse. Auf ihrer Basis ist inzwischen eine länderübergreifende „Internationale Strafrechtswissenschaft“ entstanden, in der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Spanien und Lateinamerika, der Schweiz und Österreich, Japan, Korea und China, Skandinavien, dem Baltikum, Griechenland und der Türkei gleichberechtigt zusammenarbeiten. Die Herausgeber hoffen daher, mit dem vorliegenden Band und dem in Kürze erscheinenden Folgeband nicht nur einen Beitrag zur Fortentwicklung der deutschsprachigen Strafrechtsdogmatik leisten zu können, sondern auch das gerade heute überragend wichtige Projekt der „Internationalen Strafrechtswissenschaft“ zu befördern.

Bei der Bearbeitung des Bandes haben Wiss. Mit. Johanna Wehner und stud. jur. Antonia Krause, beide Würzburg, in hervorragender Weise Hilfe geleistet. Beiden gebührt unser herzlicher Dank. Zu danken haben wir darüber hinaus auch Stefanie Kleinschroth und Alexandra Burrer vom Verlag C.F. Müller, die den Band wieder hervorragend betreut haben.

Würzburg, Erlangen und Bayreuth im September 2019

Eric Hilgendorf Hans Kudlich Brian Valerius

Handbuch des Strafrechts

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