Читать книгу Polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im digitalen Zeitalter - Jan Schabacker - Страница 10
4.2Bild- und Videoveröffentlichungen – das Recht am eigenen Bild und das Urheberrecht
ОглавлениеOhne Bilder und Videos ist moderne PR heute undenkbar. Jede PR-Dienststelle einer Polizeibehörde verfügt selbstverständlich über eine eigene Kamera, um Fotos für die Öffentlichkeitsarbeit zu fertigen. Gern werden auch Bilder aus anderen Quellen hinzugezogen, um sie in die eigene PR einzubauen. Aber Vorsicht! Die Bildrechte der Ersteller und das Recht von Personen am eigenen Bild liegen in einem juristischen Minenfeld, das bei Missachtung der geltenden Vorschriften den Handelnden teuer zu stehen kommen kann. Deshalb ist es wichtig, die geltenden Normen und Gesetze zwingend zu beachten, um mit eigentlich gut gemeinten Aktionen nicht dienstlichen Schiffbruch zu erleiden.
Die aktive Veröffentlichung von Bildern und Videos durch die eigene PR-Dienststelle ist aber nicht der einzige Berührungspunkt zum Thema Bildrechte in der polizeilichen Arbeit. Polizistinnen und Polizisten werden immer häufiger während des Einsatzes gefilmt, Videos werden auf YouTube oder anderen Online-Kanälen von Privatpersonen veröffentlicht, und Medien beziehen sich in ihrer Berichterstattung auf diese Bilder, die allzu häufig nur einen kleinen Ausschnitt aus einem Polizeieinsatz zeigen und dessen Gesamtverlauf nicht ansatzweise wiedergeben. Bei Großeinsätzen werden Polizeibeamtinnen und -beamte regelmäßig mit Pressevertretern konfrontiert, die Bilder von ihnen, von den Opfern einer Straftat oder eines Unfalls, von Demonstrationsteilnehmern oder auch völlig unbeteiligten Personen aufnehmen und veröffentlichen wollen. Regelmäßig werden nach daraus resultierenden Konfliktsituationen die PR-Dienststellen mit Fragen zur Rechtmäßigkeit solcher Aufnahmen und zum rechtlich sauberen Umgang mit den Erstellern konfrontiert. Insofern kommt diesem Rechtsbereich auch im polizeilichen Einsatzgeschehen eine immer größere Bedeutung zu. Die folgenden Ausführungen sollen für den polizeilichen Alltag und die Praxis Antworten auf die drängendsten und immer wieder auftauchenden Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Bildrechte geben. Klar ist dabei eines: Wir bewegen uns in diesem Rechtsbereich permanent in Grauzonen, die immer wieder eine konkrete Bewertung des Einzelfalls verlangen. Und trotzdem helfen die grundlegenden Rechtskenntnisse dabei, konkrete Situationen in Kenntnis der Rechtsvorschriften mit Augenmaß einzuschätzen.