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4Auch PR ist an Recht und Gesetz gebunden – durch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit tangierte Rechtsbereiche

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Die Polizeibehörden des Bundes und der Länder in Deutschland sind das primär handelnde Exekutivorgan in Deutschland, das von den Bürgerinnen und Bürgern tagtäglich in der Ausübung seines Dienstes, insbesondere über Medien, intensiv wahrgenommen wird. Polizeiliches Handeln ist ohne Wenn und Aber an Recht und Gesetz gebunden. Das gilt nicht nur für Exekutivmaßnahmen, sondern selbstverständlich auch für sämtliche Aktivitäten im Rahmen der Public Relations. Auf den ersten Blick stößt man gegebenenfalls bei dem einen oder anderen auf Unverständnis bei dieser Aussage. Wo um Himmels Willen werden durch PR-Maßnahmen Rechtsbelange tangiert? In der Tat sind es nicht viele Bereiche, aber dort, wo geltendes Recht in der PR eine Rolle spielt, ist es auch definitiv eine gravierende.

Da ist zum einen das Presserecht als herausragender Rechtsanspruch der Medien, und damit der Öffentlichkeit, gegenüber dem Staat. Da sind zum anderen das Urheberrecht sowie das Recht am eigenen Bild und die damit verbundenen Persönlichkeitsrechte. Die spielen bei Veröffentlichungen jeglicher Art eine erhebliche Rolle und können bei Nichtbeachtung, insbesondere in der Online-Kommunikation mit einem in der Regel unüberschaubaren Verbreitungsgrad, gravierende Folgen nach sich ziehen. Über diese sehr spezifischen Rechtsbereiche hinaus bewegt aber auch eine grundsätzliche Frage die PR-Dienststellen wie jede andere behördliche Institution, der bestimmte Aufgaben zugeschrieben werden: Es ist die Frage der Zuständigkeit. Da die Prüfung der Zuständigkeit regelmäßig bei der Bewertung von polizeilichen Sachverhalten eine Rolle spielt, gehe ich ausführlicher auf diesen Punkt in Kapitel 8.1.6 ein. Unter rechtlichen Aspekten muss aber schon hier folgender Grundsatz verankert werden: Bevor wir in die Pressearbeit einsteigen, muss die Zuständigkeit für einen bestimmten Sachverhalt einwandfrei geklärt sein. Denn nur dann ist die Behörde und damit die PR-Dienststelle legitimiert, zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen.


Grafik: Rechtsbereiche der PR

Hier sollen die großen Rechtsbereiche der PR und deren Bedeutung grundsätzlich beschrieben werden. Für Beschäftigte in den polizeilichen Public Relations ist es aber zwingend erforderlich, sich mit diesen rechtlichen Themenkomplexen auch über die Informationen in diesem Kapitel hinaus intensiver auseinanderzusetzen. Weder möchte ich mir in diesem Zusammenhang eine fachjuristische Expertise anmaßen noch rechtliche Fragen bis ins Detail erläutern, denn dazu bedarf es eben genau dieses Fachwissens. Die Ausführungen sollen helfen, im alltäglichen Dienst und in besonderen Lagen geltendes Recht zu beachten und auf diese Weise gute PR zu machen, ohne dafür in irgendeiner Weise belangt werden zu können. Für die Klärung spezifischer Rechtsprobleme gibt es genügend Fachliteratur, die für konkrete Probleme hilfreich sein kann. Allen voran sei insbesondere für das Presserecht das Standardwerk „Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts“ genannt, das auf den Pressestellen für die Klärung kniffliger Rechtsfragen vorgehalten werden sollte.

Polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im digitalen Zeitalter

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