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bb) Weitere Fälle
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Das Wort „insbesondere“ in § 311 III 2 zeigt, dass es neben der ausdrücklich genannten Fallgruppe andere gibt und somit Raum für weitere Kriterien besteht[64]. Die Regelung entspricht damit der Tatsache, dass sich in Rechtsprechung und Schrifttum weitere Fallgruppen herauskristallisiert haben: