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(1) Prospekthaftung
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Zu nennen ist zunächst der Sonderfall der Prospekthaftung, die eine Art „typisierten Vertrauens“[65] zum Gegenstand hat. Es geht dabei um die Einstandspflicht für unrichtige Angaben in Prospekten über Kapitalanlagen, wie sie vor allem bei der Beteiligung an einer Publikums-KG nicht selten unterlaufen.