Читать книгу Bilanzierung case by case - Jens Wüstemann - Страница 72
2. Aktivierungsvoraussetzungen für einen Geschäfts- oder Firmenwert im Jahresabschluss a) Übernahme eines Unternehmens im Zuge eines Asset Deal als erste Aktivierungsvoraussetzung aa) Bedeutung der Ansatzvoraussetzung der Unternehmensübernahme
ОглавлениеGemäß dem Vollständigkeitsgebot besteht eine Ansatzpflicht für einen im Rahmen einer Unternehmensübernahme erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert (§ 246 Abs. 1 S. 4 HGB). Der Begriff des Unternehmens bezieht sich „nicht auf ein rechtlich selbständiges Gebilde, sondern auf eine Sachgesamtheit, die alle betriebsnotwendigen Grundlagen besitzt, um selbständig am Wirtschaftsverkehr teilnehmen zu können“263. Demzufolge können nicht nur Personen- und Kapitalgesellschaften als Unternehmen gelten, sondern auch ein Teilbetrieb kann ein Unternehmen i.S.d. § 246 Abs. 1 S. 4 HGB sein.264 Der Teilbetrieb muss jedoch (zum Zeitpunkt der Übernahme) als selbstständige Einheit am Wirtschaftsverkehr teilnehmen können,265 die Abwicklung der Außenbeziehungen über das Gesamtunternehmen steht dem oft entgegen.266
Bei einem sog. Share Deal vollzieht sich die Übernahme durch den Erwerb von Anteilen, welche im Jahresabschluss direkt auf der Aktivseite des übernehmenden Unternehmens als Beteiligung auszuweisen sind.267 Übernimmt hingegen das erwerbende Unternehmen die Vermögensgegenstände und Schulden einzeln, muss es diese direkt in der eigenen Bilanz (neubewertet) ansetzen, es handelt sich mithin um einen Asset Deal. Der Unterschiedsbetrag zum Kaufpreis ist der derivative Geschäfts- oder Firmenwert.268