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4. Ergebnis nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung

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Die oben dargestellte Transaktion erfüllt die Voraussetzungen eines Unternehmenszusammenschlusses. Da die A-AG die B-GmbH im Rahmen eines Asset Deal erwirbt und sich ein positiver Unterschiedsbetrag ergibt, kann sie den vollen Unterschiedsbetrag in Höhe von 0,3 Mio. GE aktivieren. Die A-AG schreibt den Geschäfts- oder Firmenwert aufgrund der fehlenden verlässlichen Schätzbarkeit der Nutzungsdauer pauschal über zehn Jahre ab.

Bilanzierung case by case

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