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2. Aktivierungsvoraussetzungen für einen Geschäfts- oder Firmenwert im Einzelabschluss a) Unternehmenszusammenschluss als Anwendungsvoraussetzung des IFRS 3 aa) Konkretisierung des Unternehmenszusammenschlusses: Identifizierung des Erwerbers und des Transaktionszeitpunkts (1) Bestimmung des Erwerbers

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Unter einem Erwerber wird das Unternehmen, welches im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses die Beherrschung über das übernommene Unternehmen erlangt, verstanden (IFRS 3, Anhang A); folglich ist das Vorhandensein eines Erwerbers zwingende Voraussetzung für das Vorliegen eines Unternehmenszusammenschlusses. Die Bestimmung folgt ebenfalls einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise, die Beurteilung kann von der rechtlichen Gestaltung abweichen.287

Die Bestimmung des Erwerbers erfolgt anhand der Leitlinien des IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ (IFRS 3.7).288 Die übergeordnete Definition wird durch das Control-Konzept konkretisiert. Demnach wird ein beherrschender Einfluss unterstellt, wenn ein Investor „aufgrund seines Engagements bei dem Unternehmen variablen wirtschaftlichen Erfolgen ausgesetzt ist oder Rechte daran hat und die Möglichkeit besitzt, diese wirtschaftlichen Erfolge durch seine Bestimmungsmacht über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen“ (IFRS 10.6).289

Die Erfassung eines Geschäfts- oder Firmenwerts im Einzelabschluss setzt einen Unternehmenszusammenschluss in Form eines Asset Deal voraus, da andernfalls die Beteiligung analog den GoB direkt zu aktivieren ist.290

Bilanzierung case by case

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