Читать книгу Außenwirtschaftsrecht - John Barker - Страница 18
2. UN-Sanktionen
Оглавление13
Liegt eine Bedrohung des Weltfriedens oder der internationalen Sicherheit vor, darf der UN-Sicherheitsrat von den in Art 24 der Charta der Vereinten Nationen erwähnten Befugnissen Gebrauch machen. Art 41 der Charta der Vereinten Nationen sieht die Möglichkeit vor, dass der UN-Sicherheitsrat wirtschaftliche Sanktionsmaßnahmen verhängen kann, um Staaten dazu anzuhalten, einen Friedensbruch zu beenden oder eine Friedensbedrohung nicht fortdauern zu lassen. Die Sanktionsmaßnahme kann in der Unterbrechung oder Einschränkung des zwischenstaatlichen Handels, aber auch in der Beschlagnahme von staatlichem Auslandsvermögen bestehen. Da Resolutionen des UN-Sicherheitsrats zwar für die Mitgliedstaaten verpflichtend, nicht aber für die Bürger verbindlich sind, müssen diese jeweils in nationales Recht umgesetzt werden.