Читать книгу Außenwirtschaftsrecht - John Barker - Страница 19
3. Sonstige sicherheitspolitische Abkommen
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Verschiedene völkerrechtliche Verträge sehen Beschränkungen des Exports von Massenvernichtungswaffen und konventionellen Rüstungsgütern sowie von Grundstoffen vor, die zur Herstellung derartiger Waffen verwendet werden können.
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Der Atomwaffensperrvertrag vom 1.7.1968 untersagt den Mitgliedstaaten, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper weiterzugeben oder Nicht-Kernwaffenstaaten dabei zu unterstützen, Verfügungsgewalt über Kernwaffen zu erlangen. Nicht-Kernwaffenstaaten ist es darüber hinaus untersagt, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt hierüber anzunehmen, herzustellen, zu erwerben oder Unterstützung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern zu suchen oder anzunehmen.
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Das Biotoxinwaffen-Übereinkommen vom 10.4.1972 enthält das Verbot, bakterielle und toxische Waffen zu entwickeln, herzustellen, zu lagern, zu erwerben oder zurückzubehalten. Bestehende Waffen müssen vernichtet oder friedlichen Zwecken zugeführt und dürfen an niemanden unmittelbar oder mittelbar weitergegeben werden.
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Das Chemiewaffenübereinkommen vom 13.1.1993 verbietet es insbesondere, chemische Waffen zu entwickeln, herzustellen, zu erwerben, zu lagern, zurückzubehalten oder an irgendjemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, derartige Waffen sowie Einrichtungen zu deren Herstellung zu vernichten. Das Ausführungsgesetz zum Chemiewaffenübereinkommen sowie die Ausführungsverordnung enthalten Verbote, Genehmigungs- oder Meldepflichten, ua für die Ein- oder Ausfuhr gelisteter Chemikalien.
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Das Übereinkommen vom 10.10.1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (UN-Waffenübereinkommen) enthält zwar kein Verbot der Ausfuhr oder des Handels mit den in den Protokollen zu diesem Übereinkommen genannten Waffenarten, sondern nur für bestimmte Verwendungen und Einsatzarten, gleichwohl führt es mittelbar dazu, dass der Handel mit diesen Waffengattungen erheblichen Restriktionen unterworfen ist.