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Vorwort
Seit Erscheinen der 1. Auflage sind beinahe 3 Jahre verstrichen. In dieser Zeit hat sich das Außenwirtschaftsrecht in einer selbst für dieses dynamische Rechtsgebiet ungewohnten Geschwindigkeit verändert. Zwar ist es auf europäischer Ebene noch nicht zu einer Novelle der Dual-Use-Verordnung gekommen, dafür wurde aber nationales Recht in wesentlichen Teilen geändert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat nicht weniger als acht Änderungsverordnungen zur Außenwirtschaftsverordnung erlassen und dabei insbesondere das Regime der Investitionskontrolle dreimal stark verschärft. Unter der Regierung von Präsident Trump hat sich daneben auch das U.S.-Recht wesentlich verändert, mit massiven Verschärfungen u.a. in den Russland- und Iran-Sanktionen – und mit entsprechenden Gegenreaktionen der Europäischen Union. Die mit dem Brexit verbundenen Auswirkungen sind zumindest vorübergehend geklärt. Eine Aktualisierung der Kommentierung war daher überfällig.
Die im Zuge der Covid 19-Pandemie ergriffenen Beschränkungen sind bereits berücksichtigt – dies gilt zumindest auch für einen Teil der hierdurch beschleunigten Arbeiten zur Umsetzung der EU-Screening-Verordnung. Der Kommentar befindet sich nun auf dem Rechtsstand von Juni 2020. Die Kommentierung berücksichtigt die Änderungen durch die 15. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung sowie die geplanten Änderungen entsprechend dem Ersten Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes in der vom Bundestag am 18.6.2020 beschlossenen Fassung.
Wir möchten an dieser Stelle unseren Autorinnen und Autoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken, ohne deren tatkräftige Unterstützung und großes Engagement die Neuauflage nicht möglich gewesen wäre. Unser besonderer Dank gilt Frau Annette Steffenkock vom C.F. Müller Verlag, die die Neuauflage noch bis zu Beginn ihres Ruhestandes maßgeblich mitbetreut hat, sowie ihrer Nachfolgerin Frau Marienhagen und Frau Markutzyk, die nahtlos hierzu angeschlossen haben.
Bedanken möchten wir uns auch für die gute Aufnahme des Werkes. Dies bestätigt in unseren Augen das Konzept, mit einem kompakten einbändigen Kommentar den Zugang zu den wichtigsten praktischen Anwenderfragen zu gewährleisten und auf den Abdruck allgemein verfügbarer Dokumente zu verzichten. Ganz besonders bedanken möchten wir uns bei unseren Leserinnen und Lesern für das konstruktiv-kritische und gute Feedback und möchten Sie gleichzeitig bitten, auch diese Auflage kritisch zu begleiten und durch Verbesserungsvorschläge zum Gelingen der kommenden Auflage beizutragen.
München/Berlin, Juni 2020 Dr. Christian Pelz Dr. Bärbel Sachs