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33 Einführung in die Modellgussprothetik 33.1 Einleitung

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Als Modellgussprothese werden Teilprothesen bezeichnet, die im Modellgussverfahren (auf einem feuerfesten Modell) hergestellt werden. Beim Modell- oder Einstückguss werden Basisanteile und Retentionselemente (Klammern) zusammenhängend gegossen. Das Modellgussverfahren findet auch Anwendung für die Herstellung der Basisanteile von mittels Geschieben oder Doppelkronen verankerten Teilprothesen. Inzwischen kann aber auch vollständig auf das Gussverfahren verzichtet werden; die Gerüste für Teilprothesen können digital konstruiert und mittels CAD/CAM-Verfahren hergestellt werden (siehe Kap. 34). Trotz anderer Herstellung werden auch solche Prothesen weiterhin als Modellgussprothesen oder Einstückgussprothesen bezeichnet.

Modellgussprothesen können als Therapiemittel verwendet werden, wenn Schaltlücken oder Freiendsituationen oder Kombinationen dieser Lücken mit Teilprothesen versorgt werden. In der Regel werden sie als dental oder dentaltegumental abgestützte partielle Prothese konstruiert. Daher sollten sie möglichst starr mit dem Restgebiss verbunden sein. Bei ein- oder beidseitiger Krafteinwirkung (z. B. im Zuge des Kauvorgangs) darf sie nicht abhebeln. Gleichzeitig sollen die Pfeilerzähne möglichst in ihrer Längsachse, also so gering wie möglich extraaxial belastet werden. Aufgrund der unvollständigen Pfeilerzahnumfassung sind diese Forderungen insbesondere bei ein- oder beidseitig freiendenden Modellgussprothesen häufig schwer zu erfüllen. Um die Konstruktionsziele aber so weit wie möglich umzusetzen, kommt einer genauen Planung, die die statischen Prinzipien berücksichtigt, eine entscheidende Rolle zu (siehe Kap. 32, Konstruktionshinweise).

Als Retentionselemente kommen bei der klammerverankerten Teilprothese Gussklammern zum Einsatz.

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