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Das große Missverständnis
ОглавлениеSteuern sind ein Teil deiner Finanzen. Nicht mehr und nicht weniger. Strenggenommen, sind deine Steuerverpflichtungen ein Ergebnis deiner Unternehmensfinanzen. Und dieses Ergebnis ergibt sich aus ganz speziellen Regeln: den Steuergesetzen.
Wusstest du, dass ca. 80 Prozent der Steuergesetze aus Ausnahmen besteht? Stell dir mal ein 1.000 Seiten dickes Buch vor, in dem 800 Seiten nur Ausnahmen auflisten.
Dass es kompliziert ist und viel Wissen und Erfahrung braucht, um diese Regeln auf jedes einzelne Unternehmen und die vielen Geschäftsvorfälle (die ja auch immer wieder einzigartig sind) anzuwenden, leuchtet ein. Doch es sind nun mal die geltenden Steuerregeln, die in entsprechenden Steuergesetzen festgeschrieben sind.
Zusätzlich zu den diversen Steuergesetzen gibt es auch noch das Handelsgesetzbuch (HGB). Das HGB gibt die Regeln, also den gesetzlichen Rahmen vor, innerhalb dessen du dein Unternehmen führen und entwickeln darfst. Und ein Teil dieser Regeln beschäftigt sich damit, wie du mit deinen Finanzen umzugehen hast. Schon die Tatsache, dass es neben den Steuergesetzen auch das Handelsgesetzbuch (HGB) gibt, zeigt, dass eine steuerliche Sicht und Interpretation der Unternehmensfinanzen alleine nicht ausreichen kann.
Ein Steuerberater ist naturgemäß aber ausschließlich für die steuerliche Seite ausgebildet. Die betriebswirtschaftliche Seite (gemäß HGB) ist in der Regel eher nebenbei vorhanden, bildet aber keinesfalls eine Kernkompetenz eines Steuerberaters.
[31] Wenn wir uns das klar machen, ist es auch logisch, dass es für die Steuerung eines Unternehmens (was in den Bereich der Betriebswirtschaft fällt) nicht ausreichen kann, sich allein an Steuergesetzen zu orientieren. Genau wie der Unternehmensberater oder Business-Mentor nur eingeschränkt steuerliche Tipps geben kann, fehlt dem regulären Steuerberater die Ausbildung und oft auch die Erfahrung für eine fundierte betriebswirtschaftliche Beratung.
Hinzu kommt, dass Unternehmer normalerweise ihren Steuerberater nicht mit einer betriebswirtschaftlichen Beratung beauftragen. Der Auftrag an den Steuerberater lautet in der Regel: „Mach meine Buchhaltung und stelle den Jahresabschluss so auf, dass zum Ende des Jahres die Steuern rechtzeitig und in richtiger Höhe bezahlt werden!“
Das steht nichts von „Erstelle eine Produktgruppenergebnisrechnung, optimiere meine Kostenstruktur, erstelle einen Bericht, der die Entwicklungen in meinem Unternehmen widerspiegelt und uns angemessen in die Zukunft schauen lässt!“ Diesen Auftrag hat vermutlich auch dein Steuerberater nicht – deshalb macht er das nicht.