Читать книгу Recht im E-Commerce und Internet - Jürgen Taeger - Страница 17

II. Vertragsschluss im Internet

Оглавление

18

In rechtlicher Hinsicht ist zu klären, ob bereits durch die Bestellung des Kunden im Internet oder mittels App ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Ein Vertrag setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus, den Antrag (umgangssprachlich oft als Angebot bezeichnet) und die Annahme des Antrags (§§ 145ff. BGB).

Recht im E-Commerce und Internet

Подняться наверх