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2.Örtliche Eingrenzung

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Die Untersuchung der Entstehung des Dritten Weges und seiner weiteren Entwicklung bezieht sich während der Zeit der Teilung Deutschlands auf das Gebiet der BRD. Die hier beschriebene Entwicklung vollzieht sich ab den 1950er Jahren in der Caritas und ab den 1970er Jahren auf dem Gebiet der westdeutschen Diözesen. In der DDR hatte die vom SED-Staat erlassene Anordnung über die arbeitsrechtliche Stellung der in kirchlichen Einrichtungen beschäftigten Arbeiter und Angestellten vom 18.01.1958 zur Folge, dass eine kircheneigene Arbeitsvertragsordnung („Arbeitsvertragsordnung für den kirchlichen Dienst“ – AVO) für alle in einem Arbeitsrechtsverhältnis stehenden Mitarbeiter und für alle Einrichtungen der Katholischen Kirche galt.27 Die in Westdeutschland entwickelten, kollektivrechtlichen Grundlagen des kirchlichen Arbeitsrechts (Mitarbeitervertretungsrecht und KODA-System) wurden jedoch erst nach der Wiedervereinigung übernommen.28

Im Rahmen der Eingrenzung ist auch zu erwähnen, dass es „den Einen“ Dritten Weg streng genommen nicht gibt, vielmehr sind es verschiedene Ausgestaltungen des Dritten Weges in den einzelnen Bistümern und der Caritas.29 Allerdings orientieren diese sich an den Rahmenvorgaben übergeordneter Akteure, die eine einheitliche Grundstruktur vorgeben. Diese Entstehung der Grundstruktur und ihre weiteren Ausformungen sollen Gegenstand der Darstellung sein. Es geht hier aber nicht darum, für jedes einzelne Bistum die über Jahrzehnte entwickelte Ordnung darzustellen. Wenn es an geeigneter Stelle auf die Umsetzung in den Bistümern ankommt, wird vereinzelt darauf hingewiesen. Näher betrachtet werden an geeigneter Stelle die Bistümer in NRW, insbesondere das Erzbistum Köln.

Der Dritte Weg in der Retrospektive

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