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a)Die Deutsche Bischofskonferenz

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Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) ist der gem. cc. 447-459 CIC bestehende Zusammenschluss der deutschen Diözesanbischöfe und wurde zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zu gegenseitiger Beratung, zur notwendigen Koordinierung der kirchlichen Arbeit und zum gemeinsamen Erlass von Entscheidungen sowie zur Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen eingerichtet.88 Ihre Vorgängerorganisationen reichen bis in das 19. Jahrhundert zurück, damals kam es im Oktober 1848 in Würzburg zu einer „Versammlung der deutschen Bischöfe“, die nächste Versammlung fand aufgrund politischer Ereignisse 1867 in Fulda statt.89 Für lange Zeit blieb die Zusammenkunft der Bischöfe „eine Konferenz ohne feste Institution und ohne Statuten“, die Fuldaer Bischofskonferenz war eine frei gewählte Zusammenkunft zur Beratung wichtiger Fragen der Kirchenleitung und der Seelsorge.90 Mit can. 292 CIC (1917) erfolgte erstmals die rechtliche Verpflichtung, in jedem Metropolitanbezirk wenigstens alle fünf Jahre eine Bischofskonferenz durchzuführen. Das Konzilsdekret „Christus Dominus“ vom 28. Oktober 1965 griff diese Bestimmungen wieder auf und definierte, was eine Bischofskonferenz ist, wer ihr angehört und dass sie sich ein Statut geben soll. In Ausführung dieses Dekrets gaben sich die deutschen Bischöfe ein Statut, nach dem sich am 2. März 1966 die Deutsche Bischofskonferenz konstituierte.91 So wurde aus dem vormals lose zusammengeschlossenen bischöflichen Beratungsgremium die in jedem Lande vorgeschriebene Bischofskonferenz als „auctoritas territorialis“.92 Im Aufbau der katholischen Kirche bilden die nationalen Bischofkonferenzen Mittelinstanzen zwischen dem Heiligen Stuhl und dem einzelnen Bistum mit selbständigen Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Rechtsprechungskompetenzen.93

Das oberste Gremium der DBK ist die Vollversammlung, die zweimal im Jahr zusammenkommt. An der Vollversammlung nehmen alle Mitglieder94 der Bischofskonferenz sowie der Sekretär und sein Stellvertreter teil, inhaltlich erstreckt sich ihr Aufgabengebiet auf den Erlass allgemeiner Dekrete sowie Entscheidungen im Einzelfall.

Um die Vollversammlung der DBK zu entlasten und einen kontinuierlichen Austausch der Diözesanbischöfe zu gewährleisten, existiert darüber hinaus seit 1974 der Ständige Rat, in dem jede Diözese durch den Bischof mit Sitz und Stimme vertreten ist.95 Mit der Zeit entwickelte sich der Ständige Rat zum eigentlichen Führungsgremium des Episkopates, da er öfter als die Vollversammlung zusammentritt und im Gegensatz zu ihr kein Forum des unverbindlichen Gedankenaustausches ist, sondern (im Rahmen der von der Vollversammlung erlassenen Richtlinien) laufende Aufgaben bearbeitet und Entscheidungen in dringlichen Angelegenheiten trifft.96

Die DBK hat auf ihrer Vollversammlung vom 18. bis 21. September 1972 die Einrichtung von Arbeitskonferenzen beschlossen, die Hauptkommission der DBK hat am 20. Dezember 1972 die Zusammensetzung von vier Arbeitskonferenzen beschlossen: Pastoral, Bildung, Medien und die Arbeitskonferenz Caritas und Soziales. Im März 1975 hatte die Arbeitskonferenz Caritas und Soziales eine Kommission gebildet, die aufgrund mehrerer aktueller Anlässe prüfen sollte, welche Regelungen der Dienst- und Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im kirchlichen Bereich möglich und zweckmäßig seien, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen die Kirche autonom entsprechende Regelungen treffen kann und in welcher Form die Mitwirkung der Mitarbeiter bei der Erarbeitung solcher Regelungen sowohl hinsichtlich der zu behandelnden Gegenstände als auch hinsichtlich des Verfahrens vorgesehen werden könnte.97 Damit steht fest, dass noch bevor der VDD eine Kommission zur Entwicklung eines Arbeitsrechtsregelungsverfahrens einsetzte, sich ein Gremium der DBK mit dieser Frage befasst hatte.98

Zur Spezialisierung und Verteilung der Arbeit innerhalb der DBK bestanden bereits zur Zeit der Fuldaer Bischofskonferenz Kommissionen.99 Gegenwärtig bearbeiten 14 Kommissionen, weitere Unterkommissionen und Arbeitsgruppen der DBK die Fragen ihrer jeweiligen Sachbereiche.100

Der Dritte Weg in der Retrospektive

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