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B.HEUTIGE ANSÄTZE UND URSPRÜNGLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

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Die Entstehung des Dritten Weges erfolgte in verfasster katholischer Kirche und Caritas nicht simultan. Das zeigt sich auf den ersten Blick bereits an den unterschiedlichen Zeitpunkten, zu denen die Etablierung eines Kommissionensystems jeweils stattgefunden hat, und begründet sich auch in den divergenten Strukturen von Caritas und verfasster katholischer Kirche. Die Entstehung des Dritten Weges vollzieht sich in mehreren Etappen und beginnt in der Caritas mit dem Einsatz der Ständigen Arbeitsrechtlichen Kommission (StAK) in den 1950er Jahren, in der verfassten Kirche Mitte der 1970er Jahre. Bevor konkret an diese Zeiträume angeknüpft wird, sollen sowohl die heutigen Begründungen des Dritten Weges als auch die Rahmenbedingungen, die über die Jahre geschaffen wurden, betrachtet werden. Dazu zählen sowohl die Strukturen der hier betrachteten Akteure und die Darstellung der jeweiligen Ordnungsgeber des Dritten Weges als auch die staatskirchen- und arbeitsrechtlichen Entwicklungen von Weimar bis 1945. Diese Zeitabschnitte sind für die spätere Entwicklung durchaus von Relevanz. Mit der Frage nach kollektiven Instrumenten des Arbeitsrechts zur Zeit der Weimarer Republik geht auch die Frage nach „Vorgängerregelungen“ des Dritten Weges einher. Der Rechtsnihilismus während der NS-Zeit prägte die Etablierung eigener Arbeitsvertragsrichtlinien- und Ordnungen. Die Rolle der Kirchen und der Caritas nach dem Zweiten Weltkrieg sowie die Entwicklung des aus der Weimarer Reichsverfassung übernommenen Staatskirchenrechts hatten Einfluss auf das Arbeitsrecht bei beiden Akteuren.

Der Dritte Weg in der Retrospektive

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