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II. Großbritannien

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Zum 1.7.2011 trat in Großbritannien der UK Bribery Act in Kraft, der sich zwar nicht mit kapitalmarktrechtlicher Compliance, sondern allein mit Korruptionsbekämpfung befasst. Erwähnung soll er hier gleichwohl finden, weil das Gesetz die Einhaltung bestimmter Compliance-Standards mit erheblichen Strafmilderungen für Unternehmen belohnt („Compliance defense“). Allerdings ist laut UK Bribery Act die Einhaltung eines funktionierenden Compliance-Programms auch gerade die einzige Möglichkeit, eine Haftungsreduzierung bzw. -begrenzung zu erreichen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund für deutsche Unternehmen relevant, indem der Bribery Act laut Gesetzeswortlaut nicht nur für Unternehmen mit Sitz in Großbritannien gilt, sondern für alle natürlichen und juristischen Personen, die geschäftlich in Großbritannien tätig sind, wodurch auch reine Exportgeschäfte deutscher Unternehmen ausreichend wären.[31] Insoweit ähnelt der UK Bribery Act hinsichtlich des Geltungsbereiches den Guidelines der USA.[32]

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