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II.Außenwerbung – Begriff, Inhalt, Arten, Bestandteile 1.Begriff

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4Die Außenwerbung hat die externe („außen“) ortsgebundene, visuelle Kommunikation zum Inhalt, die im Gegensatz steht zur

– nur internen Reklame (etwa innerhalb von Hallen für Großveranstaltungen und von Markthallen sowie von anderen Gebäuden, wie Einkaufsmärkten, oder von geschlossenen Bereichen, wie Sportstätten-Bereichen),

– zur akustischen Reklame (etwa mittels Lautsprecher),

– zur fahrenden Reklame (mittels bewegter Kraftfahrzeuge; „rollende Eisdiele“),

– zur fliegenden Reklame (mittels Luftwerbung).20

5Die Außenwerbung umfasst nicht die bloßen Werbeveranstaltungen (sog. Marketing-Promotionen). Dabei handelt es sich im weiteren Sinn um eine Gruppe von Instrumenten des Marketings, nämlich um punktuelle, temporäre und eher ergänzende Maßnahmen zur absatzsteigernden Beeinflussung von Verkäufern, Handelsbetrieben oder Konsumenten, in einem engeren Sinn um absatzstimulierende Maßnahmen am Ort des Verkaufs. Als Maßnahmen kommen insb. in Betracht: Warenproben, Gutscheine, Prämien, Sonderpreise, Vorführungen, Preisausschreiben, Verlosungen. Bei Verbraucher-Promotionen sind es Rabatte, Gemeinschaftswerbung, Verkaufsaktionen, Display-Werbung u. a. Aktivitäten des Merchandisings; bei Verbraucher-Promotionen stehen Kundengewinnung, Erhöhung der Markentreue, Verbrauchsintensivierung und Induzierung von Impulskäufen als Ziele im Mittelpunkt.21

Recht der Anlagen-Außenwerbung

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