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III.Außenwerbung – Querschnittsrecht 1.Allgemeines

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9Das Recht der Außenwerbung ist keine in sich geschlossene, auf nur ein bestimmtes Rechts- oder Fachgebiet beschränkte Rechtsmaterie. Denn die dazu gehörenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften finden sich auf allen Ebenen der Normenhierarchie (Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen) in unterschiedlich strukturierten Rechtsgebieten und verstreut über verschiedene Bundes- und Landesgesetze. Das Recht der Außenwerbung ist wegen dieser interdisziplinären Ansatzpunkte Querschnittsrecht in der Form von Bundes- bzw. Landesrecht25 bzw. Orts- (Satzungs-) Recht.26

Recht der Anlagen-Außenwerbung

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