Читать книгу Argumentation - Kati Hannken-Illjes - Страница 20

3.2 Fehlschlüssigkeit und Fehlschlüsse

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Die Informelle LogikInformelle Logik hat sich in den vergangenen Jahrzehnten als ein enorm fruchtbares Feld der Argumentationsforschung etabliert. Ein zentraler Gegenstand dieses Feldes ist die Forschung zu den Fehlschlüssen. Den Ausgangspunkt dafür bietet wieder einmal eine Schrift von Aristoteles, die „Sophistischen Widerlegungen“. Nimmt Aristoteles die Fehlschlüsse auch in der „Analytik“ und der „Rhetorik“ wieder auf, so scheinen die „Sophistischen Widerlegungen“ doch die Grundlage für das Verständnis der Fehlschlüsse zu bilden (vgl. Tindale, 2010). Um diese Einordnung nachvollziehbar zu machen, ist es wichtig zu beleuchten, wer die Sophisten waren und wie sie beurteilt wurden. Der Platz der Sophisten ist eigentlich in der Rhetorik und in der rhetorischen Perspektive auf Argumentation. Sie waren Gelehrte und Redelehrer im antiken Griechenland. Sie unterrichteten Rhetorik – Rede und Argumentation. Die Auffassungen der Sophisten zur Rhetorik waren an die Praxis der öffentlichen Rede gebunden. Sie gingen von der wichtigen epistemologischen Prämisse aus, dass die Rhetorik sich nicht mit wahren Aussagen (wie die Analytik), sondern mit wahrscheinlichen Aussagen befasst. Die Aufgabe des Redners ist es, die WahrscheinlichkeitWahrscheinlichkeit einer These, einer Aussage plausibel zu machen. Dies wird dann besonders relevant, wenn man sich vor Augen hält, dass rhetorisches Handeln notwendig wird, wenn es um Entscheidungen geht, die auf Grund begrenzten Wissens getroffen werden müssen. Hier haben die Teilnehmerinnen nicht immer die Möglichkeit alle Fragen bis in den letzten Aspekt zu klären. Zudem handelt es sich häufig um Fragestellungen, die eher Werturteile berühren und weniger Fakten. So wird in „Die zwölf Geschworenen“ diskutiert, ob die Gesellschaft den Jungen im übertragenen Sinne „geschlagen“ habe. Diese Frage lässt sich nicht auf der Basis von Faktenwissen beantworten, sondern bezieht Überzeugungen darüber ein, in welchem Verhältnis die Gesellschaft und das Individuum zueinander stehen und stehen sollten.

Drei zentrale Figuren der Sophisten waren Gorgias, Protagoras und Isokrates. Besonders die wenigen überlieferten Aussprüche von Protagoras machen die Denkweise der Sophisten deutlich. Zum einen die Aussage, dass es zu jeder StreitfrageStreitfrage zwei Seiten gibt, und dass die Rhetorik die Kunst ist, die eine Seite zu erheben und die andere niederzuwerfen. Auf Grund dieser Aussage wird Protagoras auch häufig Vater der Debatte genannt. Protagoras drückt die Überzeugung aus, dass eine Aussage nicht per se zustimmungsfähig ist, sondern dass Zustimmungsfähigkeit durch den Redner hergestellt werden muss. Das beinhaltet auch, dass eine Aussage nicht a priori einen höheren Wahrheitsgehalt hat als eine andere. Zum anderen bestimmt Protagoras durch den homo-mensura-Satz die epistemologische Grundhaltung zumindest einiger Sophisten: „Der Mensch ist das Maß aller Dinge. Der seienden, dass sie sind und der nicht-seienden, dass sie nicht sind.“ Lesen lässt sich dieser Satz als eine relativistische erkenntnistheoretische Position. Erkenntnis ist nur möglich und wird gefiltert durch die Wahrnehmung des Menschen, es gibt keine objektive Erkenntnis. Erfahrungen sind immer Erfahrungen für jemanden. Für die Rhetorik und die Argumentationswissenschaft ist diese Auffassung wichtig, da in Entscheidungssituationen nicht auf das objektiv Gegebene zurückgegriffen werden kann, sondern zwischen verschiedenen Wahrnehmungen vermittelt werden muss. Diese Vermittlung muss symbolisch, muss sprachlich geschehen.

Die Rolle der Sophisten für die Rhetorik und die Philosophie ist umstritten. Über lange Zeit galten sie als Überredungskünstler, die ihre Kunst gegen Geld verkauften, damit aber keinen Beitrag zur Wahrheitsfindung lieferten, sondern diese vielmehr korrumpierten. In der modernen Rezeption der Sophisten bekommen sie zunehmend die Position von Rhetorikern im besten Sinne, die sowohl die Praxis der Rede beherrschten und lehrten als auch wichtige Grundannahmen anboten, wie unter den Bedingungen von Unsicherheit Entscheidungen getroffen werden können. So sind die Sophisten zwar für die Rhetorik weitgehend rehabilitiert, aber nicht notwendigerweise auch für die Argumentationswissenschaft. Wie Tindale (2010, S. 3) feststellt, wird sophistisches Argumentieren immer noch mit FehlschlüssigkeitFehlschlüssigkeit gleichgesetzt.

Wenn Aristoteles seine „Sophistischen Widerlegungen“ schreibt, so nutzt er den Begriff „sophistisch“ pejorativ, impliziert damit also eine Abwertung. Unter sophistischem Handeln versteht Aristoteles Wortgeklingel, das über die eigentlichen Absichten und die miserablen Gründe für diese Absichten hinwegtäuschen soll. Die Sophisten sind solche, „die nur des Zankes und Streites wegen disputieren“ (Aristoteles, 1995a, 1655b), „der Sophist (ist) ein Mensch, der mit scheinbarer, nicht wirklicher Weisheit Geschäfte macht“ (Aristoteles, 1995a, 1655a). Aristoteles rückt sophistisches Argumentieren in die Nähe eristischer Argumentation, also einer Argumentation, die bewusst fehlleiten will. Bei Aristoteles haben die Fehlschlüsse ihren Platz im dialogischen Austausch und sind nicht Eigenschaften eines Arguments. Er unterscheidet zwischen Fehlschlüssen sprachlicher und nicht-sprachlicher Natur. Da diese Systematik für uns heute nicht mehr aktuell ist, sollen hier allerdings nicht alle Fehlschlüsse nach Aristoteles aufgeführt werden.

Im 17. Jahrhundert führt Locke eine Kategorisierung von Fehlschlüssen ein, bekannt als ad-Fehlschlüsse (ad hominem, ad bacculum, ad misericordiam etc.). Van Eemeren et al. (2014) stellen heraus, dass sich in der folgenden Zeit FehlschlüssigkeitFehlschlüssigkeit zunehmend auf die Verbindung von Aussagen bezogen hat und so weder an den dialogischen Austausch noch an einen bestimmten Kontext gebunden war (vgl. S. 25). Dadurch wird und wurde es zunehmend schwierig zu erklären, was wirklich die FehlschlüssigkeitFehlschlüssigkeit eines Arguments ausmacht. Mit Fehlschlüssen sind dabei nicht in erster Linie logische Fehler gemeint, also nicht das Ziehen einer falschen Konklusion beispielsweise durch falsche Generalisierung. Ein bekanntes Beispiel dafür ist die Verbindung von Regen und nasser Straße. Obwohl das Argument „Immer wenn es regnet, ist die Straße nass. Es regnet. Also ist die Straße nass“ formallogisch korrekt ist, ist die Umkehrung „Immer wenn es regnet, ist die Straße nass. Die Straße ist nass. Also regnet es“ formallogisch nicht korrekt. Diese Art von logischen Fehlern ist aber nicht der Hauptgegenstand der Arbeiten zu Fehlschlüssen, sondern vielmehr die Argumente oder Argumentation, die die Gefahr bergen, den argumentativen Austausch zu erschweren, ob vorsätzlich oder fahrlässig.

Dieses Problem wird auch deutlich, wenn man betrachtet, was Hamblin bereits 1970 als die „Standarddefinition“ (standard treatment) eines FehlschlussesFehlschluss nennt: Ein FehlschlussFehlschluss ist ein Argument, das gültig erscheint, es aber nicht ist (vgl. auch Tindale, 2013, S. 109). Diese Definition ist in vielerlei Hinsicht problematisch. Zum einen muss der Begriff der Gültigkeit bestimmt werden. Wenn man formallogische Gültigkeit annimmt, wäre ein Zirkelschluss (petitio principii) nicht notwendigerweise ein FehlschlussFehlschluss, da aus den PrämissePrämissen die Konklusion folgt. Dennoch würde man einer Diskussionspartnerin, die sich auf Zirkelschlüsse verlegt, schlechte Argumentation vorwerfen, da ihre Argumente keine neuen Aspekte zur Bearbeitung der StreitfrageStreitfrage beitragen. Die Standarddefinition wird also nicht allen Formen problematischen Argumentierens gerecht. Dies ist sicher auch darauf zurückzuführen, dass sie Argumentation aus einer logischen Perspektive betrachtet: also als Produkt und damit entsituiert.

Alternativen zu dieser Sicht kommen aus verschiedenen Richtungen: der Pragma-Dialektik der Amsterdamer Schule (siehe Kapitel 3.6), dem Modell der DialogtypenDialogtypen bei Walton (siehe Kapitel 3.1) und der Informellen Logik bei Tindale. Gemeinsam ist diesen Ansätzen, dass sie die FehlschlüssigkeitFehlschlüssigkeit nicht im entsituierten Argument, sondern im Ablauf der Argumentation lokalisieren: FehlschlüssigkeitFehlschlüssigkeit ist hier immer an den DialogDialog gebunden.

Die Analyse von Fehlschlüssen ist ein zentraler Gegenstand der Informellen Logik. Tindale (2013) führt die Fehlschlüsse unter der Überschrift „schlechtes Begründen“ ein (S. 109). Wenn dieses Thema auch in anderen Ansätzen wieder auftauchen wird (Perelmans ArgumentationsschemataArgumentationsschema, Toulmins Schlussregeln, der Regelbruch in der Pragma-Dialektik), so soll doch hier die eingehende Auseinandersetzung mit den Trugschlüssen stattfinden.

Der englische Begriff „fallacy“ wird im Deutschen oft als TrugschlussTrugschluss übersetzt, im „Historischen Wörterbuch der Rhetorik“ bei Löhner (1996) auch als FallazieFallazie. Löhner unterscheidet dann zwischen dem FehlschlussFehlschluss als ungültiger Form eines Arguments und dem TrugschlussTrugschluss als bewusstem Einsatz eines FehlschlussesFehlschluss. Der TrugschlussTrugschluss beinhaltet damit auch eine ethische Dimension. Diese sollte aber nicht mit der Diskussion und Analyse von bestimmten Schlussschemata verwoben, sondern von ihr getrennt werden. Im Folgenden wird daher ausschließlich von Fehlschlüssen im Sinne ungültiger Argumente die Rede sein.

Es bestehen verschiedene Kataloge zu den vielfältigen Fehlschlüssen, die sich unterscheiden lassen. Zugleich gibt es aber einige Fehlschlüsse, die grundlegend sind. Dazu zählen Fehlschlüsse in Bezug auf die RelevanzRelevanz und Fehlschlüsse in Bezug auf die Person. Diese sollen im Folgenden eingeführt und erläutert werden. Es handelt sich dann um Fehlschlüssigkeit, die sich über das Argument (aus einer Produktperspektive) bestimmt, nicht über Argumentation als dialogischem und dialektischem Verfahren (aus einer Prozedurperspektive).

Ignoratio elenchi

Die ignoratio elenchi ist ein FehlschlussFehlschluss, bei dem die RelevanzRelevanz der Argumentation für die StreitfrageStreitfrage und den Kontext nicht gegeben ist. Einer der wichtigsten Fehlschlüsse ist hier die Verschiebung der StreitfrageStreitfrage (red herring). Die Verschiebung der Streitfrage geschieht gerade in AlltagsargumentationAlltagsargumentation sehr häufig. Oft ist auch gar nicht klar bestimmbar, was die eigentliche Streitfrage ist.

JUROR 6: Der Fall liegt eigentlich klar, ich war eigentlich … ja, ich war vom ersten Tag an überzeugt, daß –

JUROR 3: Sie waren nicht der einzige! Der Fall ist nun wirklich bis in die letzte Einzelheit aufgeklärt. Die haben sich so viel Mühe gegeben, es uns zu beweisen. Wieder und wieder. Ja, soll ich am Ende gescheiter sein als die studierten Richter.

JUROR 8: Niemand verlangt es von Ihnen.

JUROR 10: Ja, was wollen Sie dann noch?

JUROR 8: Ich möchte nur darüber sprechen.

Juror 3 verweist darauf, dass die Staatsanwaltschaft sich Mühe gegeben hat, die Schuld zu beweisen, und fragt dann, ob er denn gescheiter sein solle als all die studierten Richter. Diese Frage – sind Laien besser in der Lage ein Urteil zu fällen als professionelle Juristen – ist aber im Rahmen der Frage „Ist der Junge schuldig oder nicht?“ irrelevant, zumindest wird sie von Juror 8 als irrelevant markiert: „Niemand verlangt es von Ihnen“ und Juror 3 hakt an dieser Stelle nicht nach. (Der Frage, ob die Äußerung von Juror 3 in jedem Fall als ignoratio elenchi verstanden werden muss, widmet sich der Abschnitt zur StatuslehreStatuslehre Kapitel 4.3.4.)

Eine der ignoratio elenchi verwandte Form ist das Strohmann-Argument: Eine Position, die niemand vorher eingenommen hat, wird widerlegt, um so die eigene Position als verteidigt erklären zu können. In dem Beispiel findet sich ein solches Argument nicht. Vorstellbar wäre aber, dass ein Geschworener Juror 8 entgegnet: Sie wollen also, dass alle straffälligen Jugendlichen mit Sozialarbeit beglückt werden und nicht bestraft werden. Aber dann werden wir irgendwann eine Generation verantwortungsloser, verwahrloster junger Männer haben. Juror 10 wäre jemand, der eine solche Ansicht äußern könnte. Hier würde er eine Position von Juror 8 konstruieren, die dieser gar nicht einnimmt, um dann gegen sie zu argumentieren und Recht zu haben.

Non sequitur

Das non sequitur bezieht sich auf die innere RelevanzRelevanzbeziehung zwischen den einzelnen Aussagen. Die Frage ist: Folgt aus den Aussagen die Konklusion? Es gibt verschiedene Formen der Fehlschlüsse, die in den Bereich des non sequitur gehören. Immer basieren sie darauf, dass plausible Aussagen „falsch“ miteinander verknüpft werden. Ein solcher FehlschlussFehlschluss ist der der kausalen Verknüpfung post hoc ergo propter hoc. In diesem FehlschlussFehlschluss wird angenommen, dass das, was zeitlich aufeinander folgt, auch kausal verknüpft ist.

JUROR 6: Ich weiß nicht … vorhin war ich ganz sicher, ich frage mich bloß … das Motiv ist schließlich die Hauptsache, denke ich. Wo es kein Motiv gibt, gibt’s auch keinen Fall. Oder? Das Motiv beschäftigt mich. Zum Beispiel die Aussage der Leute, die Flur an Flur mit dem Burschen wohnen … das hat mich immerhin überzeugt. Die sagten doch etwas von einer Auseinandersetzung zwischen dem Vater und dem Jungen – so gegen sieben Uhr abends. Ich kann mich auch irren.

JUROR 11: Es war acht Uhr, nicht sieben.

JUROR 8: Ja, acht Uhr abends. Die Nachbarn hörten einen Streit, aber sie konnten nicht verstehen, worum es ging. Dann wollten sie auch noch gehört haben, daß der Vater den Jungen ins Gesicht schlug, zweimal, und zuletzt sahen sie den Jungen wütend die Wohnung verlassen. Was beweist das?

JUROR 6: Genaugenommen – nichts. Ich habe ja nicht gesagt, daß es was beweist. Aber es ist nicht alles –

In dieser Sequenz wird darüber verhandelt, ob es sich um ein post hoc ergo propter hoc-Argument handelt. Erst gab es einen Streit zwischen Vater und Jungen, vier Stunden später wird der Vater ermordet. War der Streit der Grund bzw. das Motiv für den Tod des Vaters (von der Hand des Jungen)? Obwohl die zeitliche Abfolge unstrittig ist, folgt die kausale Beziehung daraus nicht zwingend.

Ad hominem

Ein weiterer wichtiger FehlschlussFehlschluss ist das ad hominem-Argument. Dieses Argument richtet sich nicht auf die Sache, sondern auf die Person. Ein Argument ist gültig, weil es an die Glaubwürdigkeit, das EthosEthos, einer Person gebunden ist. Oder umgekehrt, ein Argument ist nicht gültig, weil die Person nicht gut oder glaubwürdig ist.

JUROR 10: Ich bin gerührt. Denken Sie von mir was Sie wollen! Aber wir schulden ihm nicht so viel. – Er hat ein saubres Verfahren bekommen. Glauben Sie das ist umsonst? […] Er kann froh sein, daß wir so freigiebig waren. Stimmt’s? Wir sind doch keine Quäker! Wir haben die Tatsachen gehört – und jetzt wollen Sie uns weismachen, daß wir dem Bürschlein glauben sollen! Mir kann der nichts vormachen, nicht so viel – nicht das Schwarze unter dem Nagel glaube ich dem. Ich habe lange genug unter ihnen gelebt, ich kenne sie in- und auswendig. Die sind geborene Verbrecher, alle durch die Bank! Untermenschen!

Juror 10 argumentiert hier, dass man dem Angeklagten nicht glauben kann, da er einer von „ihnen“ (Menschen aus Elendsvierteln) ist. Das Argument richtet sich ausschließlich gegen die Glaubwürdigkeit des Angeklagten im Allgemeinen, nicht gegen seine spezifischen Aussagen. Dieses Argument wird im Stück direkt in Zweifel gezogen durch Juror 9 („aber es ist entsetzlich, so was zu glauben. Gibt es tatsächlich geborene Verbrecher? – Ist das Verbrechen denn typisch für eine bestimmte Klasse? Seit wann?“). Juror 9 macht hier keine Aussage dazu, ob der Junge schuldig ist oder nicht – er selbst hat für schuldig gestimmt –, er lehnt aber dieses Argument zur Stützung der Schuldvermutung ab.

Zugleich muss ein ad hominem-Argument nicht automatisch fehlschlüssig sein. So ist das argumentum ad verecundiam, das Autoritätsargument, zentral in wissenschaftlichem Diskurs, aber auch in öffentlichem Diskurs, in dem Expertenmeinungen relevant sind. Zu sagen, dass der Klimawandel real ist, da fast alle Experten davon ausgehen, dass er real sei, ist ein ad hominem-Argument, da es die Aussagen mit Einschätzungen über die Glaubwürdigkeit der Sprecherinnen stützt.

Vom allgemeineren ad hominem lässt sich das spezifischere ad personam unterscheiden. Der Begriff ad personam wird in der Regel dann gebraucht, wenn betont werden soll, dass es sich um einen Angriff auf die Person handelt.

JUROR 10: Glauben Sie dem Jungen ein Wort?

JUROR 8: Ich weiß nicht, ob ich ihm glaube. Vielleicht glaube ich ihm nicht.

JUROR 7: Dann verstehe ich noch weniger, warum Sie für „nicht schuldig“ gestimmt haben!

JUROR 8: Elf haben ihn schuldig gesprochen. Ich kann nicht so einfach meine Hand heben und jemanden in den Tod schicken. Ich muß erst darüber sprechen.

JUROR 10: Sie hören sich wohl gerne selber reden?

Wenn man die Äußerung von Juror 10 als Argument rekonstruiert: Sie wollen über etwas Offensichtliches sprechen. Wer über Offensichtliches sprechen will, ist eitel. Sie sind eitel.


Auch wenn diese Äußerung sich als Argument rekonstruieren lässt, ist ihre wichtigste Funktion doch die Glaubwürdigkeit des Gegenübers zu kompromittieren, um den Argumenten des Gegenübers die Wirkung zu nehmen. Ob das ad personam allerdings selbst ein Argument ist oder nicht eher eine kommunikative Strategie innerhalb von Argumentation, ist fraglich.

Diese Diskussion grundlegender Fehlschlüsse soll einen ersten Einblick geben. Die Frage, was FehlschlüssigkeitFehlschlüssigkeit bestimmt, wird auch im Ansatz der Pragma-Dialektik (Kapitel 3.6) wieder aufgenommen werden. Dort ist FehlschlüssigkeitFehlschlüssigkeit dann über den DialogDialog, nicht das Argument als Produkt, gefasst. Im Folgenden soll nun der Ansatz zur Argumentation von Habermas dargestellt und diskutiert werden. Dieser Ansatz nutzt die Informelle LogikInformelle Logik als zentrale Referenz.

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