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Betreutes Wohnen

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Das Betreute Wohnen umfasst die früheren Jugendhilfeformen Sozialpädagogisch betreutes Wohnen und Mobile Betreuung.

Das Betreute Wohnen kann als Betreuungsangebot für Jugendliche und junge Volljährige verwirklicht werden:

(1) Für solche Jugendlichen und junge Volljährige, die bislang in einem Heim oder in einer Wohngruppe der Jugendhilfe lebten und dort bereits ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit unter Beweis stellen konnten. Diese jungen Menschen können sich nun in einer eigenen Wohnung, in der sie alleine oder mit anderen zusammenleben, weiter verselbstständigen. Sie werden bei diesem Prozess, vor allem in Fragen der Ausbildung und Lebensführung, durch sozialpädagogische Fachkräfte beraten und unterstützt.

(2) Für solche Jugendlichen und junge Volljährige, die in der Heimerziehung nicht zurechtkommen, weil sie nicht in der Gruppengemeinschaft leben wollen oder können und weil sie diese Form der Unterbringung total ablehnen. Für solche Menschen in zumeist sehr schwierigen Lebenssituationen bietet das Betreute Wohnen eine Alternative zur geschlossenen Unterbringung, welche pädagogisch fragwürdig und in der Regel ineffizient ist. Es stellt außerdem eine Alternative zur völligen pädagogischen Resignation und Hilflosigkeit dar, bei der man den jungen Menschen einfach der Straße und dem Schicksal überließe.

Waren es zu Beginn einer stationären Erziehungshilfe im Jahr 1991 noch 437 junge Menschen, die in einer eigenen Wohnung betreut wurden (1,8 % aller begonnenen stationären Erziehungshilfen) stieg diese Zahl auf 2.282 im Jahr 2017 an (4,4 % aller begonnenen stationären Erziehungshilfen) (Statistisches Bundesamt 1997/2018b).

Praxis und Methoden der Heimerziehung

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