Читать книгу Untreue von Betriebsräten gegenüber Arbeitnehmern - Katrin Cosack - Страница 11
1. Urteil des LAG Köln 2004
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Im Jahr 2004 hatte das Landesarbeitsgericht Köln[10] in zweiter Instanz[11] im Rahmen einer Kündigungsschutzklage folgenden Sachverhalt zu beurteilen: Der Betriebsrat eines größeren Unternehmens, das einer hohen Anzahl von Mitarbeitern kündigen wollte, hatte den Abschluss eines Interessenausgleichs, der die bei geplanten Kündigungen für gewöhnlich notwendige Betriebsratsanhörung ersetzt, davon abhängig gemacht, dass bestimmte Mitarbeiter (und zwar die, die der „richtigen Gewerkschaft“ angehörten) von der sogenannten Namensliste gemäß § 1 Abs. 5 KSchG[12] gestrichen und damit nicht gekündigt werden sollten. Die Arbeitgeberseite war darauf eingegangen und hatte den übrigen Arbeitnehmern unter Berufung auf den Interessenausgleich gekündigt. Sich auf einer solchen Namensliste wiederzufinden, bedeutet für den gekündigten Arbeitnehmer in einem möglichen Kündigungsschutzprozess erhebliche Nachteile: So besteht in diesem Fall gemäß § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG die gesetzliche Vermutung, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist. Zudem kann die soziale Auswahl gerichtlich nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden, § 1 Abs. 5 S. 2 KSchG.
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Das LAG Köln hat hier entschieden, dass der Betriebsrat mit diesem Verhalten gegen seine Pflichten aus § 75 Abs. 1 BetrVG verstoßen hatte. Nach dieser Vorschrift hat der Betriebsrat darüber zu wachen, dass jede Benachteiligung von im Betrieb tätigen Personen aus Gründen u.a. ihrer gewerkschaftlichen Betätigung unterbleibt. Den Verstoß gegen § 75 Abs. 1 BetrVG hat das LAG Köln als Verletzung eines Verbotsgesetzes i.S.d. § 134 BGB behandelt und damit den gesamten Interessenausgleich für nichtig erklärt. Damit waren alle Kündigungen der vom Interessenausgleich betroffenen Arbeitnehmer mangels Anhörung des Betriebsrats, die durch den (nunmehr nichtigen) Interessenausgleich ersetzt worden war, unwirksam geworden.[13]