Читать книгу Untreue von Betriebsräten gegenüber Arbeitnehmern - Katrin Cosack - Страница 14
III. Gang der Untersuchung
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Die Berechtigung dieser Argumente möchte ich nachfolgend näher untersuchen.
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Im weiteren Verlauf des ersten Teils werde ich unter B. also die Konzeption des Betriebsverfassungsrechts unter der Fragestellung betrachten, ob sie tatsächlich geeignet ist, den Staat von seiner Strafverantwortung selbst bei vorsätzlicher Schädigung eines Arbeitnehmers generell zu entbinden mit der Folge, dass damit bereits jede nähere strafrechtliche Befassung mit potentiell arbeitnehmerschädlichem Betriebsratsverhalten im Keim zu ersticken wäre.
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Daran anschließend möchte ich unter C. das zweite genannte Argument, betriebsverfassungsrechtliche oder andere, z.B. zivilrechtliche, Ahndungsmechanismen verböten die Anwendung von Strafrecht als Ultima Ratio, näher beleuchten.
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Der darauf folgende zweite Teil widmet sich der strafrechtlichen Untersuchung des Betriebsratsverhaltens im Hinblick auf den Untreuevorwurf gemäß § 266 StGB. Die Frage einer Vermögensbetreuungspflicht des Betriebsrats zugunsten der Arbeitnehmer wird hier im Vordergrund stehen. Dabei wird zunächst der Betriebsrat der Einfachheit halber als Kollektiv behandelt, obwohl eine strafrechtliche Ahndung selbstverständlich nur das einzelne Betriebsratsmitglied betreffen könnte. Bei der später unverzichtbaren Konkretisierung auf die strafrechtliche Verantwortung des einzelnen Betriebsratsmitglieds wird auch die Problematik des einzelnen Tatbeitrags innerhalb von Gremienentscheidungen zu behandeln sein.
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Im dritten Teil sollen kriminalpolitische Überlegungen angestellt werden. Dabei werde ich prüfen, ob es zur Korruptionsbekämpfung angeraten sein könnte, bestimmte gesetzliche Modifikationen im Betriebsverfassungsgesetz vorzunehmen, bevor im vierten und letzten Teil die gewonnen Erkenntnisse thesenartig zusammengefasst werden.