Читать книгу Untreue von Betriebsräten gegenüber Arbeitnehmern - Katrin Cosack - Страница 21
2. Kriminalisierung des Arbeitsrechts
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Hinter der Ablehnung jeglicher strafrechtlicher Einmischung mag weiterhin die Befürchtung stehen, das Strafrecht könne im Arbeitsrecht leicht zur Unterdrückung des missliebigen Gegners missbraucht werden und so die Ausübung der Arbeitnehmerrechte massiv behindern. Gerade durch die Kriminalisierung streikender Arbeitnehmer zu Anfang des vorigen Jahrhunderts ist deren Möglichkeit zur Einflussnahme ja nachhaltig unterdrückt worden.[24] Wenngleich diese Gefahr heute offenkundig nicht mehr besteht, scheint den Strafrechtsgegnern noch immer jede Kontrolle des Betriebsrats als eine Beschneidung seiner Rechte und damit gleichzeitig als eine Beschneidung der Rechte der von ihm repräsentierten Arbeitnehmer zu gelten.