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Fall 1 Mehr Schein als Sein
Inhaltsverzeichnis
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A ist bei der Versicherung V seit 2001 beschäftigt. Nach dem zwischen beiden geschlossenen Vertrag soll A als selbstständige Handelsvertreterin (Versicherungsvertreterin) tätig werden. Aufgabe von A ist die Vermittlung von Kranken-, Lebens-, Unfall- und Sachversicherungen sowie die Pflege und Ausweitung des Bestands. Für andere Versicherungsunternehmen darf A nicht tätig werden.
In den Vertragsverhandlungen hatte V der A angeboten, sie könne auch als angestellte Außendienstmitarbeiterin tätig werden. A hatte dies ausdrücklich abgelehnt; sie wolle nicht sozialversicherungspflichtig werden.
Im Jahre 2016 erleidet V einen wirtschaftlichen Einbruch. Sie beschließt, stärker Einfluss auf die Versicherungsvertreter zu nehmen. In Bezug auf A ergreift V folgende Maßnahmen: Seit Januar 2017 schickt V an A regelmäßig Besuchs- und Inkassoaufträge sowie Terminlisten. In den Schreiben sind jeweils der Kunde, die Auftragsart und ein Termin genannt. Durchschnittlich sind etwa zehn Besuchsaufträge pro Tag zu absolvieren. Die meisten Aufträge erfordern einen Besuch beim Kunden, einige können auch telefonisch oder schriftlich erledigt werden. Über das Ergebnis hat A die V schriftlich zu informieren. A ist verpflichtet, an wöchentlichen Besprechungen sowie an Schulungen teilzunehmen und Messestände der V zu besetzen. Krankmeldungen hat sie bei V einzureichen. Urlaub muss von V genehmigt werden.
Die Geschäfte gehen zunehmend schlechter. In den letzten sechs Monaten hat A nur durchschnittlich 900,– € im Monat verdient.
Den Verdienst für den Monat Januar 2019 i. H. v. 880,– € hat V bisher nicht ausbezahlt. A erhebt daraufhin Klage vor dem Arbeitsgericht. V meint, das Gericht sei für A gar nicht zuständig und beantragt Klageabweisung.
Frage 1: Ist die Klage der A auf Zahlung von 880,– € gegen V zulässig?
Weiter möchte A Urlaub machen und zwar den gesamten Monat Februar 2019. Sie meint, wenn V den Urlaub schon genehmige, könne sie ihr auch den durchschnittlichen Monatslohn weiterzahlen. V ist damit einverstanden, dass A „Urlaub macht“, er lehnt die Zahlung jedoch ab. A erhebt vor dem Arbeitsgericht Klage auf Entgeltfortzahlung für den Monat Februar.
Frage 2: Wird die Klage erfolgreich sein?
Im März erkrankt A für eine Woche. Auch für diese Zeit möchte sie den anteiligen Monatslohn von V. Wiederum erhebt sie Klage vor dem Arbeitsgericht.
Frage 3: Wird die Klage erfolgreich sein?
Bearbeitervermerk:
Die Fragen sind in der vorgegebenen Reihenfolge zu beantworten.