Читать книгу Klausurenkurs im Arbeitsrecht I - Kerstin Tillmanns - Страница 22
II. Entgeltfortzahlung
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Entgeltfortzahlung für den gesamten Monat Februar stünde A nur zu, wenn sie Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub für den gesamten Monat hatte. Laut § 3 I BUrlG hat sie Anspruch auf jährlich 24 Werktage Urlaub. Hierzu zählen laut Absatz 2 der Norm auch die Samstage. Somit besteht ein Urlaubsanspruch der A von vier Wochen im Jahr. Da der Februar im Jahr 2019 nur 24 Werktage hat, umfasst der Anspruch den gesamten Monat.
A hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung für den gesamten Monat Februar.
Exkurs/Vertiefung: Für die Höhe ist § 11 I BUrlG maßgeblich. Somit steht A grundsätzlich ein Anspruch auf bezahlten Urlaub gem. § 611a II BGB i. V. m. §§ 1, 11 I BUrlG in Höhe ihres durchschnittlichen Arbeitsverdienstes der letzten 13 Wochen vor Beginn ihres Urlaubs zu. Im Fall ist eine konkrete Berechnung nicht möglich und damit auch nicht erforderlich, weil lediglich der Durchschnittsverdienst der letzten 6 Monate im Sachverhalt angegeben wurde.