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2. Teil KlausurfälleFall 2 Oldies and Goldies › Vorüberlegungen

Vorüberlegungen

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I. Wesentliches Thema der Klausur ist offensichtlich eine Diskriminierung wegen des Alters. Vielfach werden jedoch nur Kenntnisse zum Recht der Geschlechterdiskriminierung bestehen. Es ist jeweils zu prüfen, ob die Übertragung etwaig bekannter Grundsätze auf die Altersdiskriminierung möglich erscheint.
II. Neben Anspruchsgrundlagen aus dem AGG kommen in Diskriminierungsfällen grundsätzlich auch Ansprüche aus dem allgemeinen Schuldrecht und aus dem Deliktsrecht in Frage. Sofern bei einer entsprechenden Klausur offensichtlich der Schwerpunkt im Arbeitsrecht liegen soll (z. B. bei Abschlussklausuren im Schwerpunktbereich) gilt es, zwar die nicht arbeitsrechtlichen Anspruchsgrundlagen sauber zu prüfen, andererseits aber den Schwerpunkt in der Klausurlösung nicht in das allgemeine Zivilrecht zu verlegen. Dies strebt auch die hier vorgeschlagene Klausurlösung an.
III. Das Recht der Antidiskriminierung geht im Wesentlichen auf europäisches Recht und insbesondere die dazu ergangene Rechtsprechung des EuGH zurück. Grundsätze dazu müssen auch außerhalb eines Schwerpunktstudiums bekannt sein. Vertiefte Kenntnisse werden insbesondere erwartet, wenn auch das europäische Arbeitsrecht zum Schwerpunktstudium gehört.
IV. Die zweite Frage verdeutlicht die enge Verzahnung von Individualarbeitsrecht und kollektivem Arbeitsrecht im Bereich der Neueinstellung. Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts bei personellen Einzelmaßnahmen (§§ 92 ff. BetrVG) sollten auch außerhalb des Schwerpunktbereichs vorhanden sein.
Klausurenkurs im Arbeitsrecht I

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