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2. Teil Klausurfälle › Fall 2 Oldies and Goldies

Fall 2 Oldies and Goldies

Inhaltsverzeichnis

Vorüberlegungen

Gliederung

Lösung

Repetitorium

21

Die D-GmbH betreibt eine gut gehende Detektei. Sie beschäftigt 6 Vollzeitkräfte und 15 Teilzeitkräfte. Es existiert ein Betriebsrat; Vorsitzender des Betriebsrats ist B.

Die D-GmbH sucht einen neuen Mitarbeiter. In der örtlichen Tageszeitung inseriert sie:

„Detektei sucht Mitarbeiter/Mitarbeiterin mit Lebenserfahrung für den Bereich der Personenüberwachung – Nettogehalt 2000,– €/Monat.“

Es melden sich mehrere Bewerber, darunter der 25-jährige A. Dieser rechnet sich gute Chancen aus. Er hat eine Ausbildung als Polizist absolviert und in den folgenden Jahren u. a. als Streifenpolizist im sog. Rotlichtmilieu seinen Dienst versehen. Er war dann jedoch aus dem Dienst ausgeschieden. A ist verheiratet und hat Kinder im Alter von 2 Jahren und 4 Monaten.

Im Bewerbungsgespräch mit A erklärt ihm P, ein Angestellter der D-GmbH, der mit Personalfragen befasst ist, A komme für die Tätigkeit nicht in Betracht. Die Beschattung von Personen setze eine „durch das Leben gestählte Persönlichkeit“ und „volle Risikobereitschaft“ voraus. Oftmals müssten Beschattungen nachts in gefährlichen Gegenden durchgeführt werden. A verweist auf seine Qualifikationen. P wendet ein, er sei „formal“ unter den Bewerbern zwar am besten qualifiziert, aber als Vater einer jungen Familie sei er für die Tätigkeit nicht geeignet. Stattdessen stellt die D-GmbH den Bewerber X (54 Jahre) ein.

A meint, er sei diskriminiert worden. Er verlangt von der D-GmbH, eingestellt zu werden. Zumindest möchte er eine Entschädigung in Geld i. H. v. 6000,– €. Außerdem hat er für die Bewerbung Kosten i. H. v. 15,– € für die Fahrt zum Vorstellungsgespräch aufgewendet, die er ersetzt verlangt.

Frage 1: Welche Ansprüche stehen A gegen die D-GmbH zu?

Bearbeitervermerk:

Anspruchsgrundlagen aus dem BGB sind nur hinsichtlich des Einstellungsanspruchs zu prüfen. Bezüglich der anderen Anspruchsziele sind Anspruchsgrundlagen aus dem AGG zu prüfen und etwaige Anspruchsgrundlagen aus dem BGB nur zu benennen.

Der Vorfall mit A hat in der D-GmbH Nachdenklichkeit ausgelöst. Auch B schaltet sich ein. Nach einigen Auseinandersetzungen schließen die D-GmbH und der B eine Betriebsvereinbarung, in welcher sich die D-GmbH verpflichtet, im Bereich des Außendienstes freie Stellen bei gleicher Eignung solange an jüngere Bewerber (bis 35 Jahre) zu vergeben, bis 20% der Stellen mit jüngeren Arbeitskräften besetzt sind.

Als wieder eine Stelle ausgeschrieben wird, bewirbt sich A erneut. Er ist wiederum der am besten qualifizierte Bewerber. Der Geschäftsführer der D-GmbH will jedoch einen Arbeitsvertrag mit dem Bewerber Y, einem alten Schulfreund des P, abschließen. Er beantragt die Zustimmung des B. Dieser sendet nach drei Tagen ein Schreiben, in dem er die Zustimmung verweigert, da die Einstellung gegen die Betriebsvereinbarung verstoße.

Der Geschäftsführer will P und Y nicht verstimmen. Die GmbH schließt einen Arbeitsvertrag mit Y und weist ihm Arbeit zu. B ist wütend und will gegen die Einstellung des Y etwas unternehmen.

Frage 2: B stellt vor dem Arbeitsgericht den Antrag, die Einstellung des Y rückgängig zu machen. Die D-GmbH stellt daraufhin den Antrag, den Antrag des B abzuweisen, hilfsweise die Zustimmung des B zur Einstellung des Y zu ersetzen. Sind Antrag bzw. hilfsweise gestellter Antrag erfolgreich?

Bearbeitervermerk:

Erstellen Sie ggf. ein Hilfsgutachten!

Klausurenkurs im Arbeitsrecht I

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