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B. Begründetheit

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Die Klage wäre begründet, wenn A gegen U einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Woche hat, in der sie erkrankt war. Ein solcher Anspruch kann sich nur aus § 3 EFZG ergeben.

Hinweis: Es ist auch möglich, einen Anspruch aus § 611a II BGB zu prüfen. Dann ist festzustellen, dass dieser Anspruch gem. § 326 II 1 BGB untergegangen ist. Die Verpflichtung zur Arbeitsleistung gem. § 611a I 1 BGB wird als absolute Fixschuld qualifiziert. Das bedeutet, dass mit Ablauf des Leistungszeitraums (Monat Februar) die Erfüllung der Arbeitsleistungspflicht gem. § 275 I BGB unmöglich geworden war.

Es ist auch vertretbar, § 3 EFZG im Anschluss als anspruchserhaltende Norm zu prüfen.

Voraussetzung für den Anspruch aus § 3 EFZG ist, dass A Arbeitnehmerin ist.

Klausurenkurs im Arbeitsrecht I

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