Читать книгу Klausurenkurs im Arbeitsrecht I - Kerstin Tillmanns - Страница 31
III. Rechtsfolge
ОглавлениеA hat den Status einer Arbeitnehmerin. Folglich steht ihr ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gem. § 3 EFZG zu. Die Höhe bestimmt sich nach § 4 des Gesetzes.