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3. Verteidigungstaktik
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Der Verfolgung der Verteidigungsstrategie dienen verteidigungstaktische Schritte. Die Möglichkeiten sind vielfältig und in weit höherem Maße vom aktuellen Verfahrensablauf in der Hauptverhandlung abhängig als die Verteidigungsstrategie. Während diese im Wesentlichen im Voraus geplant werden kann, ja muss, und einen Wechsel nur bei ganz entscheidenden Änderungen im Verfahrensablauf erfahren darf, erfordern jene häufig eine schnelle und entschlossene Reaktion des Verteidigers. Ablehnungsanträge etwa können – schon aus prozessualen Gründen – nicht lange aufgeschoben werden; dasselbe gilt z.B. für Protokollierungsanträge, die Wahrnehmung von Erklärungsrechten, den Verzicht auf Beantragung der Vereidigung von Zeugen und Sachverständigen u.Ä.
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Die Verteidigungstaktik hat sich der Verteidigungsstrategie ebenso unterzuordnen, wie diese im Dienste des Verteidigungszieles steht. Besteht dieses z.B. in einem hochkomplexen Wirtschaftsstrafverfahren darin, dem Angeklagten eine tatsächlich zu verbüßende Freiheitsstrafe zu ersparen, so kann, wenn eine Vereinbarung hierüber zu akzeptablen Bedingungen nicht zu erreichen ist, eine mögliche erfolgversprechende Strategie in einer weiteren Verkomplizierung des Verfahrens in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht liegen, um am Ende zu einem Urteil zu gelangen, das entweder durch Reduktion der Anklagepunkte auch im Strafmaß für den Angeklagten akzeptabel ist, oder das so revisionsanfällig geworden ist, dass das Gericht zu einem Urteil bereit ist, von dem es annehmen kann, der Angeklagte werde es ohne Durchführung der Revision akzeptieren. Mögliche taktische Mittel zur Komplizierung des Verfahrens sind vornehmlich Beweisanträge, prozessuale Rügen, Protokollierungsanträge oder die (in der Praxis allerdings nicht sehr häufige) Ablehnung von Richtern oder Sachverständigen. Welcher taktische Schritt zur Verfolgung einer Verteidigungsstrategie und damit zur Erreichung des Verteidigungsziels notwendig ist, ist jedoch eine Frage des konkreten Einzelfalls und entzieht sich jeder verallgemeinernden Beantwortung.
Teil 2 Allgemeines › V. Verteidigungsziele – Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung › 4. Exkurs: Ein wenig Psychologie