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Ein Vater ringt um Schlaf Wir haben verschlafen

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Als ich unlängst erwachte, lag meine Frau neben mir. Ich erkenne das gleich, weil meine Frau ziemlich groß ist. Das gefällt mir sehr gut, denn eine Frau, bei der man erst zweimal hinschauen muss, damit man sieht, ob sie im Bett liegt, würde ich nicht wollen. Man hätte ständig Angst, sie zu überrollen oder irrtümlich auf ihr einzuschlafen. Wäre man nicht sicher, ob die Frau im Bett liegt, würde man eventuell versucht sein, die Bettdecke wegzureißen, und dann wohl in jedem Falle furchtbar erschrecken – egal, ob die Frau nun drunterliegt oder nicht.

Erschrocken bin ich aber auch, weil: Wenn am Dienstag der kleine Zeiger auf acht und der große auf zwölf steht und meine Frau neben mir liegt, herrscht Ausnahmezustand. Ich also: „Muss Hannah heute erst später in die Schule?“ Und sie: „Wiiiesooo? Wie spät ist es denn??“ Und ich: „Der kleine Zeiger steht auf acht und der gro …“ Und sie: „Uaaaaaah, Apokalypse, zischendes Pech und brennender Bimstein!!“ Und dann auch noch: „Das äst dä Vernächtong! Dä totale Verrrnächtongg!!“ Immer wenn meine Frau ausflippt, beginnt sie zu reden wie ein Hitlerimitator. Es ist dann ganz falsch, gegensteuern und beruhigend auf sie einwirken zu wollen: „Schau, irgendwie ist es auch süß, wenn wir alle verschlafen. Das haben wir noch nie gemacht, und die Welt dreht sich trotzdem weiter …“ Das wäre genau die verkehrte Reaktion gewesen. Daher ich, reaktionsschnell und ganz richtig: „Där Ontergang, där Ontergang. Onsere Tochter soll säch dä Zähne potzen ond do rofst dir einen Bezahlkraftwagen!“ Ich habe dann sehr souverän dafür Sorge getragen, dass unsere Tochter nur die Russischstunde versäumt hat. Ich bitte die Frau Klassenvorstand der 3B, die Verspätung zu entschuldigen. Sollte es notwendig sein, reiche ich gerne eine handschriftlich unterfertigte offizielle Entschuldigung nach, wiewohl es viel offizieller eigentlich nicht mehr geht.

Ansonsten würde ich die Einführung eines Tages des Verschlafens anregen wollen. Das könnte – aus gegebenem Anlass – durchaus der 11. Dezember sein, an dem dann unentschuldigtes Zuspätkommen bis zu maximal zwei Stunden nach dem üblichen Arbeits- oder Schulantritt zulässig wäre, und zwar bis, sagen wir, 14 Uhr. Hernach könnten nur mehr etwaige Schichtarbeitersonderregelungen schlagend gemacht werden. Die Grundversorgung mit medizinischer Akutleistung und aufputschenden Heißgetränken müsste gewahrt bleiben.

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