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III.Die Reformation und das Reich

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Überblick

Im Hl. Römischen Reich war der Kaiser auf die Mitwirkung der Reichsstände angewiesen, besonders zur Finanzierung der Türkenabwehr. Die Fürsten misstrauten aber der Habsburger Politik, durch die sie ihre althergebrachten Mitwirkungsrechte bedroht sahen. Auch das Papsttum hatte kein Interesse an einer politischen Stärkung des Kaisers. In dieser Gemengelage konnte die Reformation weiter Fuß fassen. Die Einigungsversuche auf dem Reichstag 1530 und in den späteren Religionsgesprächen scheiterten, so dass der Kaiser schließlich die Glaubenseinheit gegen die im Schmalkaldischen Bund zusammengeschlossenen Protestanten gewaltsam durchsetzen wollte. Doch sein Erfolg währte nicht lange. Im Religionsfrieden von 1555 musste eine zweite Konfession im Reich geduldet werden. Die Entscheidung darüber kam jeweils den Reichsständen zu. Damit konnte ein über Jahrzehnte funktionierender friedlicher Vergleich geschlossen werden.

1526 Duldung des Gewissensentscheids der Fürsten auf dem Speyerer Reichstag
1529 Rücknahme auf dem Reichstag in Speyer und protestatio der betroffenen Stände
1530 Augsburger Reichstag: Verlesen der Confessio Augustana und Scheitern der Ausgleichsverhandlungen
1531 Gründung des Schmalkaldischen Bundes
1540/41 Religionsgespräche in Hagenau, Worms und Regensburg
1547 Kaiserlicher Sieg im Schmalkaldischen Krieg
1548 Augsburger Reichstag und Interim
1551/52 Fürstenaufstand und Passauer Vertrag
25.9.1555 Religionsfrieden auf dem Augsburger Reichstag
Kirchengeschichte der frühen Neuzeit

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