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III.Die Reformation und das Reich
ОглавлениеÜberblick
Im Hl. Römischen Reich war der Kaiser auf die Mitwirkung der Reichsstände angewiesen, besonders zur Finanzierung der Türkenabwehr. Die Fürsten misstrauten aber der Habsburger Politik, durch die sie ihre althergebrachten Mitwirkungsrechte bedroht sahen. Auch das Papsttum hatte kein Interesse an einer politischen Stärkung des Kaisers. In dieser Gemengelage konnte die Reformation weiter Fuß fassen. Die Einigungsversuche auf dem Reichstag 1530 und in den späteren Religionsgesprächen scheiterten, so dass der Kaiser schließlich die Glaubenseinheit gegen die im Schmalkaldischen Bund zusammengeschlossenen Protestanten gewaltsam durchsetzen wollte. Doch sein Erfolg währte nicht lange. Im Religionsfrieden von 1555 musste eine zweite Konfession im Reich geduldet werden. Die Entscheidung darüber kam jeweils den Reichsständen zu. Damit konnte ein über Jahrzehnte funktionierender friedlicher Vergleich geschlossen werden.
1526 | Duldung des Gewissensentscheids der Fürsten auf dem Speyerer Reichstag |
1529 | Rücknahme auf dem Reichstag in Speyer und protestatio der betroffenen Stände |
1530 | Augsburger Reichstag: Verlesen der Confessio Augustana und Scheitern der Ausgleichsverhandlungen |
1531 | Gründung des Schmalkaldischen Bundes |
1540/41 | Religionsgespräche in Hagenau, Worms und Regensburg |
1547 | Kaiserlicher Sieg im Schmalkaldischen Krieg |
1548 | Augsburger Reichstag und Interim |
1551/52 | Fürstenaufstand und Passauer Vertrag |
25.9.1555 | Religionsfrieden auf dem Augsburger Reichstag |