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2.Schmalkaldischer Bund, Religionsgespräche und Interim 1548 Die kaiserliche Verständigungspolitik

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Schmalkaldischer Bund

Da eine gewaltsame Durchsetzung der katholischen Position durch den Kaiser drohte, schlossen sich im thüringischen Schmalkalden protestantische Fürsten und Städte zu einem Verteidigungsbündnis zusammen (Schmalkaldischer Bund). Um auch die süddeutschen Reichsstädte um Straßburg integrieren zu können, wurde 1536 die Wittenberger Konkordie ausgehandelt. Der Schmalkaldische Bund profitierte auch von den antihabsburgischen Interessen zahlreicher katholischer Fürsten und ermöglichte die Ausbreitung und Konsolidierung der Reformation in den 1530er Jahren. 1534 wurde in Württemberg die Reformation eingeführt, 1539 im albertinischen Sachsen, wo Georg der Bärtige bislang ein entschiedener Gegner derselben war, 1542 vertrieb der Schmalkaldische Bund den streng altgläubigen Herzog Heinrich von Braunschweig-Wolfenbüttel. Es war vor allem die Abhängigkeit des Kaisers von der Türkenhilfe der Protestanten, die ihn in den 1530er Jahren dazu bewog, die Glaubenseinheit nicht mit Gewalt durchzusetzen. Er verzichtete auf den Reichstagen in Nürnberg (1532) und Frankfurt (1539) bewusst darauf, die sich zur CA bekennenden Reichsstände zu zwingen.

Religionsgespräche

Der Kaiser setzte vor allem darauf, dass mittels eines ökumenischen Konzils die Glaubenseinheit im Reich und eine Reform der Kirche erreicht werden könne. Lange Zeit haben sich dabei die Päpste gegen ein solches gesträubt. Sie fürchteten Kontrollverlust über die Kirche, besonders ein Erstarken des Konziliarismus, dazu aber auch eine Stärkung des Kaisers. Erst 1537 berief Papst Paul III. (1534–1549) ein Konzil nach Mantua ein. Dieses kam jedoch nicht zustande, da sowohl der Schmalkaldische Bund als auch Frankreich die Teilnahme ablehnten. Dennoch gab es eine breite Strömung, auch am Kaiserhof, die davon überzeugt war, dass im Grunde die Einheit im Glauben noch erreichbar bzw. nie ganz verloren gegangen sei. Theologische Scharfmacher müsse man auf beiden Seiten im Zaum halten, da sie Nebensächlichkeiten aufbauschten und so die Gräben unüberbrückbar machten. Um den Frieden im Reich zu sichern, entschied sich der Kaiser deshalb, dass Theologen auf beiden Seiten nach einer Einigung suchen sollten. In Hagenau verhandelte man zunächst nur über Verfahrensfragen. Man beschloss, die beinahe erfolgreichen Ausgleichsverhandlungen von 1530 zur Grundlage zu machen. Melanchthon redigierte die CA neu zur Confessio Augustana Variata (1540). Um die Jahreswende verhandelte man in Worms weiter, wobei vor allem der altgläubige Johann Gropper (1503–1559) und der Straßburger evangelische Theologe Martin Bucer (1491–1551) in Geheimverhandlungen weiterkamen und das „Wormser Buch“ verfassten, in dem in 27 zentralen Glaubensartikeln weitgehende Einigkeit erzielt werden konnte. Eine endgültige Einigung sollte auf dem Regensburger Reichstag im Frühjahr 1541 erzielt werden. Das Wormser Buch wurde vom päpstlichen Gesandten Kardinal Gasparo Contarini (1483–1542) akzeptiert und weiter bearbeitet und sollte als Grundlage dienen. Einigkeit konnte in den Verhandlungen in der Rechtsfertigungslehre erzielt werden.

Quelle

Regensburger Buch (1541)

Kirchen- und Theologiegeschichte in Quellen III, 197f.

Danach wird das menschliche Gemüt vom Heiligen Geist bewegt zu Gott durch Christus und diese Bewegung geschieht durch den Glauben, durch den das menschliche Gemüt mit Gewissheit alles glaubt, was von Gott geoffenbart ist. … Es empfängt daher auch den Heiligen Geist, die Vergebung der Sünden, die Zurechnung der Gerechtigkeit und unzählige andere Gaben. Es ist deshalb eine beständige, gesunde Lehre, dass der Sünder durch lebendigen und wirksamen Glauben gerechtfertigt wird, denn dadurch werden wir Gott angenehm und gefällig um Christi willen … Das wird jedoch keinem zuteil, wenn nicht auch zugleich die Liebe eingegossen wird, die den Willen heilt, so dass der geheiligte Wille anfängt, das Gesetz zu erfüllen, wie Augustinus sagt. (De spir. et lit. 9, 15).

Die Gerechtigkeit Christi werde den Gläubigen aus Gnaden angerechnet. Sie sollte aber in der Liebe wirksam sein, was freilich immer nur unvollkommen gelinge, so dass man im Endgericht auf Gottes Barmherzigkeit angewiesen bleibe. Die Gespräche bissen sich dann aber an Fragen der Sakramentenlehre fest, so dass die Mehrzahl der 23 Artikel des „Regensburger Buchs“ unverglichen blieb.

Kirchengeschichte der frühen Neuzeit

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