Читать книгу Pflegerisches Entlassungsmanagement im Krankenhaus - Klaus Wingenfeld - Страница 28
Zeitpunkt des Screenings und Zuständigkeit
ОглавлениеDas Screening sollte gleich zu Beginn des Krankenhausaufenthalts stattfinden, dem Expertenstandard zufolge innerhalb von 24 Stunden nach der Aufnahme. Ausschlaggebend dafür ist die Erfahrung, dass das Entlassungsmanagement zum Teil zu spät eingeleitet wird, wenn es nicht fester Bestandteil der Prozeduren zu Beginn des Krankenhausaufenthalts ist. Es bietet sich deshalb an, das Screening im Rahmen des Aufnahmegesprächs durchzuführen.
Damit ist bereits ein Hinweis auf eine mögliche Zuordnung der Zuständigkeit gegeben. Das Screening sollte durch diejenige Person durchgeführt werden, die auch die Pflegeanamnese durchführt, und das sind häufig die Pflegenden auf den Krankenhausstationen. Wenn das Entlassungsmanagement durch spezialisierte Stellen durchgeführt wird (etwa durch eine Stelle für Pflegeüberleitung), erfolgt bei einem positiven Ergebnis (erhöhtes Risiko liegt vor) die Benachrichtigung dieser Stellen.
Es gibt aber auch andere Lösungen. Wenn bei der Krankenhausaufnahme ein Risikoscreening obligatorisch ist, können auch andere Konstellationen sinnvoll sein. Exemplarisch sei auf das Land Nordrhein-Westfalen hingewiesen. Hier wurden die Krankenhäuser im Rahmen der Krankenhausplanung 2015 zu einem Screening mit dem Ziel der Identifizierung besonders vulnerabler Patienten in hohem Alter verpflichtet, wobei der Einsatz des Instruments ISAR (s. u.) als eine mögliche Option benannt wurde. Kommen solche Instrumente unabhängig vom Entlassungsmanagement zum Einsatz, liegt es natürlich nahe, eine sinnvolle Gesamtlösung zu entwickeln, wobei die Zuständigkeit dann nicht unbedingt bei der Pflege liegen muss und ggf. auch Ärzte das Risikoscreening übernehmen können.