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2.2 Vertiefende Bedarfseinschätzung

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»Die Pflegefachkraft führt bei identifiziertem poststationärem Versorgungsrisiko bzw. Unterstützungsbedarf eine differenzierte Einschätzung mit Patient*innen und Angehörigen mittels geeigneter Kriterien durch bzw. veranlasst dieses.« (DNQP 2019, P1b)

Das differenzierte Assessment setzt ein, nachdem festgestellt wurde, dass der Patient ein erhöhtes Risiko für poststationäre Probleme aufweist. Während das initiale Assessment lediglich dazu dient, die Frage nach einem erhöhten Risiko zu beantworten, geht es nunmehr darum festzustellen, welchen Unterstützungsbedarf der Patient hat. Bedarf umfasst in diesem Fall die Gesamtheit der Hilfen, die ein Patient benötigt, um die Probleme, Anforderungen und Belastungen nach der Krankenhausentlassung erfolgreich zu bewältigen.

Insofern stellt das differenzierte Assessment für die Mitarbeiter im Krankenhaus ein eher ungewöhnliches Vorgehen dar. Denn es geht nicht allein um die Frage, welche Unterstützung der Patient während des Krankenhausaufenthalts benötigt. Das Assessment bezieht sich in erster Linie auf eine zukünftige Situation, nämlich auf die Frage, welche Anforderungen und Probleme nach der Krankhausentlassung zu erwarten sind. Das bedeutet, dass sich die Einschätzung auf Sachverhalte oder Personen bezieht, die für das Leben des Patienten außerhalb des Krankenhauses von zentraler Bedeutung sind. So gehören zum differenzierten Assessment unbedingt eine Einschätzung der häuslichen Umgebung (sofern der Patient nicht in einem Heim lebt) sowie eine Einschätzung der Situation der Angehörigen, die häufig eine zentrale Rolle bei der Unterstützung des Patienten nach der Entlassung einnehmen.

Pflegerisches Entlassungsmanagement im Krankenhaus

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