Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 354
6.7 Die Verjährung der Mängelansprüche des Mieters
ОглавлениеDie Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz, Aufwendungsersatz oder Kostenvorschuss verjähren normal nach §§ 195, 199. Anders als das Kauf- und Werkvertragsrecht kennt das Mietrecht keine spezielle Verjährung der Mängelansprüche.