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c) Die materiellen Grundlagen

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Der längere Aufenthalt des Herrschers, der mit einem wechselnden Gefolge durch das Reich zog und an den verschiedenen Stationen von Großen der Umgebung, aber auch aus entfernteren Regionen, oder von Gesandten anderer Herrscher aufgesucht wurde, stellte hohe Anforderungen an die wirtschaftliche und logistische Leistungskraft der Aufenthaltsorte und ihres Umlandes. Unter den ersten ottonischen Königen waren das vor allem Pfalzen, die seit karolingischer Zeit zum Besitz des Königs gehörten; erst seit Heinrich II. wurden zunehmend Bischofsstädte für den Herrscheraufenthalt genutzt. In Bayern und Schwaben war die herrscherliche Präsenz nicht zuletzt deshalb eingeschränkt, weil dort der karolingische Königsbesitz weitgehend in die Verfügungsgewalt der Herzöge gelangt war. Neben dem aus der Karolingerzeit überkommenen Reichsgut nutzten die frühen Ottonen vor allem die Zentren ihres Eigenbesitzes im östlichen Harzgebiet; für die Versorgung des Königshofes in diesem Gebiet spielten auch die von der Herrscherfamilie gegründeten religiösen Frauengemeinschaften in Quedlinburg oder Gandersheim oder Klöster wie Memleben eine wichtige Rolle.

Materieller Besitz war nicht nur für die angemessene Versorgung des Königs und seines Hofes wichtig, sondern ermöglichte es dem Herrscher, den an ihn herangetragenen Erwartungen zu entsprechen und sich in königlicher Weise freigebig zu erweisen. Der König bemühte sich nicht vornehmlich darum, die eigenen Ressourcen zusammenzuhalten oder auszubauen und möglichst effizient zu nutzen, sondern vergab Besitz und Herrschaftsrechte an geistliche und weltliche Getreue, um sie für ihren Dienst zu belohnen oder für zukünftige Dienste zu motivieren und auszustatten. Finanziell einträgliche Rechte wie die Erhebung von Zöllen, die Ausgabe von Münzen oder die Abhaltung von Märkten wurden zumeist nicht unmittelbar vom König genutzt, sondern an geistliche und weltliche Herrschaftsträger vergeben, um deren Leistungsfähigkeit für den Königsdienst zu stärken.

Auf die Dienste seiner Gefolgsleute war der König nicht zuletzt im militärischen Bereich angewiesen. Seit der Karolingerzeit war die Bedeutung des allgemeinen Heeresaufgebotes der Freien zurückgegangen, weil immer mehr freie Bauern sich in die Hörigkeit von großen geistlichen oder weltlichen Herren begaben, um größere Sicherheit gegen äußere Bedrohungen oder wirtschaftliche Not zu erlangen oder den Belastungen des Militärdienstes zu entgehen. Die Heerzüge des ottonischen Königs, vor allem die aufwändigen Italienzüge, wurden weitgehend von spezialisierten Panzerreitern der königlichen Vasallen getragen; eine eigene Söldnertruppe, wie sie die slawischen Fürsten unterhielten, besaß der König nicht. Aus der Zeit Ottos II. ist der so genannte Indiculus loricatorum erhalten, eine Liste der Aufgebote, die vor allem Bischöfe und Äbte nach Italien senden sollten. Im Ganzen wurden etwa 2100 gepanzerte Reiter angefordert; wahrscheinlich handelte es sich um Truppen, die das schon in Italien operierende Heer ergänzen sollten, weshalb sich aus der Liste keine Gesamtzahl des ottonischen Aufgebots ableiten lässt.

Ottonen und Salier

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