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c) Herrschaft und Konflikt

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Eine zentrale Herausforderung ottonischer Königsherrschaft bestand darin, die Ansprüche und Erwartungen, die an den König herangetragen wurden, auszubalancieren und das komplizierte Geflecht aus Ansprüchen und Bindungen, aus Loyalitäten, Konkurrenz und Feindschaften zu erhalten. Das konnte immer dann misslingen, wenn der Herrscher zwischen konkurrierenden Ansprüchen entscheiden musste, wenn er bestimmte Forderungen aufgrund eigener Interessen zurückweisen oder etwa demonstrativ seine Huld verweigern wollte, um auf unerwünschte oder gar als kränkend oder feindlich verstandene Verhaltensweisen zu reagieren. In solchen Fällen konnte es zu Konflikten kommen, die sich deshalb meist schnell ausbreiteten, weil die betroffenen Großen Bindungen und Loyalitäten abrufen konnten, die auf Verwandtschaft oder auf Freundschaftsbündnissen und Schwureinungen beruhten.

Solche Konflikte lassen sich nicht als „Bürgerkriege“ verstehen; auch wenn der König selbst beteiligt war, liefen sie nach dem Muster allgemeiner Fehdeführung ab, das sich seit dem Frühmittelalter erkennen lässt. Eröffnet wurde der Konflikt zumeist damit, dass ein Großer sich aus der Nähe des Königs zurückzog und mit Gefolgsleuten, Verwandten und Freunden sowie anderen Unzufriedenen zusammenkam. Kampfhandlungen wurden selten als offene Schlachten ausgetragen, vielmehr suchte man den Gegner dort zu treffen, wo er nicht verteidigungsbereit war, und ihn durch Plünderung, Brandschatzung oder Vernichtung der Ernte zu schädigen. Währenddessen gingen Vermittler zwischen den Gegnern hin und her. Die Konflikte zwischen Otto dem Großen und dem Konradiner Eberhard oder seinem Sohn Liudolf dauerten auch deshalb relativ lange, weil Otto Vereinbarungen der Vermittler nicht anerkannte. Auch die Beilegung des Konfliktes war ritualisiert: Der Gegner des Königs konnte damit rechnen, dessen Huld zurückzuerlangen und nach einer gewissen Zeit wieder in alle früheren Herrschaftspositionen eingesetzt zu werden, wenn er sich in einem förmlichen Ritual (deditio) unterwarf (s. a. Quelle). Nur bei wiederholter Auflehnung musste er damit rechnen, wie etwa Heinrich der Zänker vom königlichen Gericht verurteilt und mit langer Gefangenschaft oder wie der römische Stadtherr Crescentius sogar mit dem Tod bestraft zu werden. Niederrangige Gefolgsleute der Empörer konnte allerdings immer harte königliche Strafe treffen.

Die deditio des Königssohnes Liudolf vor Otto dem Großen Widukind von Corvey, Sachsengeschichte III, 40, Quellen zur Geschichte der sächsischen Kaiserzeit, hrsg. von A. Bauer und R. Rau, Darmstadt 1971 (FSGA, A, Bd. 8).

Als sich der König der Jagd wegen an einem Ort, Suveldun genannt, aufhielt, warf sich sein Sohn mit bloßen Füßen vor dem Vater nieder, von tiefster Reue ergriffen, und durch klägliche Worte erpresste er erst seinem Vater, dann auch allen Anwesenden Tränen. So wurde er in väterlicher Liebe wieder zu Gnaden aufgenommen und gelobte zu gehorchen und in allen Stücken seines Vaters Willen zu erfüllen.

Ottonen und Salier

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