Читать книгу Ottonen und Salier - Ludger Körntgen - Страница 26
2. Herrschaftsordnung und Handlungsspielraum a) König und Adel
ОглавлениеAuf der obersten Stufe der Rangordnung standen dem König Herzöge, Markgrafen und Grafen gegenüber, die auf jeweils unterschiedliche Weise eigenberechtigte adelige Herrschaftsansprüche mit Herrschaftsrechten und Aufgaben verbanden, die in karolingischer Tradition vom König vergeben wurden. Zwar hatte Otto der Große nach dem Tod Arnulfs von Bayern den Anspruch der Herzogssöhne übergangen, nachdem schon Heinrich I. das Herzogtum Schwaben nach dem Tod Herzog Burchards I. († 926) an einen landfremden Konradiner vergeben hatte; in langfristiger Perspektive aber wurde der Anspruch der Herzogsfamilien bei der Nachfolge zumeist beachtet.
karolingische Ämter – ottonische Herrschaftspositionen Grafen waren seit der Karolingerzeit Amtsträger, die im Auftrag des Königs in einem bestimmten Bezirk für die Friedenswahrung, den Schutz des Reichsguts, die Rechtsprechung und das Heeresaufgebot sorgten. Der Amtscharakter trat seit spätkarolingischer Zeit zunehmend in den Hintergrund, die Grafenwürde wurde stärker als adeliger Rang und Teil der eigen ständigen, auf Erbbesitz beruhenden Adelsherrschaft verstanden. Markgrafen besaßen herausgehobene Kommandogewalt in bestimmten Grenzräumen des Karolingerreichs, den Marken. In Anknüpfung an diese Struktur schufen die Ottonen ein Netz von Marken zur Kontrolle der slawischen Nachbarn, dessen nördlicher Teil im Aufstand von 983 zerstört wurde. Teile der bayerischen Ostmark wurden in einer Urkunde des Jahres 996 erstmals als Ostarrichi (Österreich) bezeichnet. Die Kärntner Mark im Südosten wurde unter Otto II. zum Herzogtum erhoben, eine 952 neu geschaffene Mark Verona kontrollierte den Zugang nach Italien.
Die enge Bindung der süddeutschen Herzogtümer an die ottonische Familie schloss nicht aus, dass die herzoglichen Verwandten des Königs eigene Interessen verfolgten und den Herrscher mit eigenen Ansprüchen konfrontierten. Auch bei der Vergabe von Grafschaften achtete der König zumeist die Ansprüche der Söhne oder anderer Verwandter des verstorbenen Grafen. Sogar die Markgrafschaften im Osten Sachsens, die herausgehobene Kommandopositionen gegenüber den unter königliche Herrschaft oder zumindest in Tributabhängigkeit gebrachten slawischen Stämmen beinhalteten, wurden zum Gegenstand der Konkurrenz adeliger Familien. Auch die slawischen Fürsten im Osten des Reichs, Přemysliden und Piasten, nutzten Eheverbindungen mit dem sächsischen Adel, um markgräfliche Positionen zu übernehmen.