Читать книгу Das BGB für ausländische Studierende - Übungen zu Rechtssprache und Methodik - Lydia Scholz - Страница 54
3. Übung Aufbau des Gutachtens
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a) Lesen Sie, wie ein Gutachten aufgebaut ist und welche sprachlichen Besonderheiten es gibt.
Der Aufbau des Gutachtens
Auf Basis der Lösungsskizze schreibt man ein juristisches Gutachten, das die Falllösung darstellt. Ein Gutachten hat folgenden Aufbau:
Der Obersatz | ||
Zuerst wird ein sogenannter Obersatz geschrieben. Der Obersatz stellt das hypothetische Ergebnis bzw. die Ausgangsfrage dar. Er wird als eine indirekte Frage formuliert und spiegelt die Fallfrage wider. Es gibt zwei Varianten, den Obersatz zu formulieren. | Sprachlicher Hinweis für Variante 1: Diese Variante beginnt immer mit Fraglich ist, ob (…). Das Verb steht am Ende des Satzes und im Indikativ. Am Satzende steht ein Punkt. Man verwendet kein Fragezeichen. | Beispiel: Fraglich ist, ob ein Laptop eine Sache gemäß § 90 BGB ist. |
Sprachlicher Hinweis für Variante 2: Konjunktiv II mit dem Modalverb können (könnte haben, könnte sein) | Beispiel: Ein Laptop könnte eine Sache gemäß § 90 BGB sein. | |
Nennen der Voraussetzungen | ||
Nach dem Obersatz müssen die Tatbestandsvoraussetzungen genannt werden. | Sprachlicher Hinweis für Variante 1: Konjunktiv II mit dem Modalverb müssen (müsste haben, müsste sein) | Beispiel: Dann müsste ein Laptop ein körperlicher Gegenstand sein. |
Sprachlicher Hinweis für Variante 2: Diese Variante beginnt immer mit Voraussetzung ist, dass (. . .). Das Verb steht am Ende und im Indikativ. | Beispiel: Voraussetzung für eine Sache gemäß § 90 BGB ist, dass ein Laptop ein körperlicher Gegenstand ist. | |
Subsumtion (= Anwenden des Sachverhalts auf die Voraussetzungen) | ||
Nachdem die Voraussetzungen genannt wurden, wird im Rahmen der Subsumtion geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Es wird subsumiert. Alle Tatbestandsmerkmale einer Vorschrift sind zu prüfen. Oft kann man nicht einfach beantworten, ob die Tat-bestandsvoraussetzungen einer Norm erfüllt sind. Dann muss man im Rahmen eines neuen „kleinen“ Obersatzes, an den sich wieder Voraussetzungen und Subsumtion anschließen, prüfen, ob die Tatbestandsvoraussetzung erfüllt ist. Es entsteht dadurch eine Schachtelprüfung. | Sprachlicher Hinweis: Das Verb steht im Indikativ. Wenn ein Tatbestandsmerkmal schwierig zu subsumieren ist, dann formuliert man den neuen Obersatz mit: Fraglich könnte sein, ob (. . .), Fraglich ist allerdings, ob (. . .), Dazu müsste jedoch (. . .). | Beispiel: Ein Laptop ist gegenständlich und körperlich. |
Ergebnis | ||
Wenn alle Tatbestandsmerkmale geprüft wurden, wird die indirekte Frage aus dem Obersatz in einem Ergebnissatz beantwortet. | Sprachlicher Hinweis: Das Verb steht im Indikativ. Typische Einleitungen sind daher, deshalb, demzufolge, also, mithin. Das Verb steht immer direkt danach an Position 2 im Satz. | Beispiel: Daher ist ein Laptop eine Sache gemäß § 90 BGB. |
Charakter eines Gutachtens
Das juristische Gutachten folgt dem Prinzip, dass zuerst der Grund (der Tatbestand) erläutert und erst dann die rechtliche Konsequenz (die Rechtsfolge) niedergeschrieben wird. Es ist falsch, zuerst eine Folge zu nennen und erst danach den Grund hierfür aufzuschreiben.
Richtig: Der Laptop ist gegenständlich und körperlich (Grund). Der Laptop ist eine Sache (Folge).
Falsch: Der Laptop ist eine Sache (Folge). Der Laptop ist gegenständlich und körperlich (Grund).
Hinweis
Tabuwörter im Gutachten sind in den meisten Fällen weil, denn und da. Das folgt aus der Denkrichtung des Gutachtens: Von der Frage zum Ergebnis. Weil, denn und da charakterisieren jedoch in den meisten Fällen gerade die umgekehrte Denkrichtung vom Ergebnis zu den Voraussetzungen. Die Konjunktionen da und weil kann man nur dann im Gutachten benutzen, wenn zuerst der Grund genannt wird und erst danach die Folge. Beispiel: Da / Weil der Laptop gegenständlich und körperlich ist, ist der Laptop eine Sache.
Es wird Gutachten geben, in denen man kurze Sätze findet, die zuerst die Folge und dann den Grund nennen. Das ist bei unproblematischen rechtlichen Tatbestandsmerkmalen erlaubt. Alles Problematische muss aber unbedingt im Gutachtenstil geschrieben werden. Da es jedoch vielen Studierenden schwer fällt, die entscheidenden / problematischen Tatbestandsmerkmale von den unproblematischen zu unterscheiden, sollte alles im Gutachtenstil geschrieben werden.
b) Woraus besteht ein juristisches Gutachten? Unterstreichen Sie die vier passenden Begriffe.
die Variante – die Position – die Meinung – die Fragestellung – die Sicht – die Haltung – das Gesetz – der Sachverhalt – die Subsumtion – der Fall – die Feststellung – das Statement – die Lösung – das Recht – die Konstatierung – die Diagnose – die Voraussetzung – die Kritik – das Resultat – die Rezension – die Wertung – die Besprechung – die Denkweise – der Obersatz – die Folge – die Aussage – das Ergebnis – die Überzeugung |
c) Wie ist das juristische Gutachten aufgebaut? Setzen Sie die Begriffe aus Übung 3b) in dem Prüfungsschema ein.
I. . . . . . . . . . . . . . . .(1)
II. . . . . . . . . . . . . . . .(2)
III. . . . . . . . . . . . . . . .(3)
IV. . . . . . . . . . . . . . . .(4)