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3.4 Kompetenz, inklusiv zu unterrichten

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Mit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen durch den Bundestag ist die Forderung nach einem inklusiven Schulsystem seit Ende März 2009 auch in Deutschland geltendes Recht. Bedingt durch die föderale Struktur ist die Umsetzung dieser Rechtsnorm in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich weit gediehen. Aber wie auch immer: Auch wenn Sie nicht Sonderpädagogik studiert haben, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie in Ihrem Berufsleben Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch in Ihren Regelklassen unterrichten werden, sehr hoch. In Zukunft wird es immer mehr darum gehen, alle Kinder und Jugendlichen eines Einzugsgebietes zu unterrichten – die Selektion wird durch eine Pädagogik der Heterogenität abgelöst werden.

Schulstart für Lehrer

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