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Konventionelle Kriege

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Der konventionelle Krieg bezeichnet den klassischen Krieg zwischen staatlich organisierten und staatlich gelenkten Streitkräften, welcher durch eine relativ begrenzte Dauer, eine klare politische Zielsetzung und einer Trennung zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten gekennzeichnet ist. Konventionelle Kriege beschreiben somit einen Idealtypus des Krieges, welcher charakteristisch für europäische Kriege vom späten 18. bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts steht. (Kaldor 2000) Diese Kriege, wie der Politikwissenschaftler Charles Tilly anmerkt, waren eng mit dem Aufstieg des modernen Nationalstaates verbunden und somit ein zentraler Faktor des europäischen Staatsbildungsprozesses. (Tilly 1992) Der Krieg ermöglichte dem Staat die schrittweise Errichtung eines Gewaltmonopoles, was zu einer gleichzeitigen Eliminierung privater Gewaltakteure auf dem Staatsgebiet führte. Das Erheben von Steuern ermöglichte die Finanzierung von Berufsheeren und die Administration dieser Heere bereitete den Weg für die Errichtung modernen Bürokratiestrukturen. Tilly fasst diesen Prozess mit seinem bekannten Diktum »war made the state, and the state made war« (Krieg machte den Staat und der Staat machte Krieg) zusammen. (Tilly 1975, S. 42) In diesem Sinne sind konventionelle Kriege in ihrer Form symmetrisch. Symmetrie bezeichnet hier jedoch nicht einen Zustand von gleicher Stärke, sondern bezieht sich auf die Gleichartigkeit der Akteure, nämlich Staaten als Monopolisten des Krieges. Dieser Idealtypus des Krieges wurde zumindest theoretisch nach Regeln des internationalen Rechtes, wie etwa jenen in den Genfer und Haager Konventionen, geführt. Zu diesen Regeln gehört z. B. eine Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten, der Schutz der Zivilbevölkerung und gefangener Soldaten, eine klare Kriegserklärung zu Beginn sowie ein Friedensschluss am Ende der Kriegshandlungen. Diese Verstaatlichung und Verrechtlichung des Krieges werden in diesem Zusammenhang auch oft als »Hegung des Krieges« bezeichnet (Schmitt 1974), da sie die Kriegshandlung eingrenzen und zu einer Humanisierung der Kriegsführung beitragen sollen. Kennzeichnend für diese Kriege ist somit eine klare Unterscheidung zwischen öffentlich und privat, intern und extern, Ökonomie und Politik, zivil und militärisch, sowie Kombattanten und Nichtkombattanten.

Der Krieg im 20. und 21. Jahrhundert

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