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Staatsreform
ОглавлениеBernard Vincent hebt drei Aspekte der Staatsreform der Katholischen Könige hervor, die von ihren Nachfolgern grundsätzlich übernommen und angepasst wurden: den finanziellen, den politisch-administrativen und den militärischen. In diesen Bereichen stellten sie die Weichen für das „Spanische Jahrhundert“.
Finanzreform
(1) Finanzreform. Zur Verbesserung der Einnahmen der Krone führten sie eine Reihe von Steuern ein. Allen voran wäre hier die alcabala zu nennen, d.h. eine indirekte Steuer, die für alle, auch den Adel, galt und der modernen Mehrwertsteuer nahe kommt. Sie machte 70 % bis 80 % der Einnahmen aus. Dazu kamen die verschiedenen Zölle, die diezmos oder almojarifazgos, die eine Art Einfuhrzoll an der Grenze waren und 10 % bis 15 % der Steuereinnahmen ausmachten; schließlich wären die tercias reales zu nennen, wonach der Krone zwei Neuntel des Kirchenzehnten zustanden, sowie servicio y montazgo, ein Viehzoll auf die auf die Sommerweide ziehenden Herden und auf den Gebrauch der Weiden und der Salinen. Ebenso griffen die Katholischen Könige auf das System der außerordentlichen Steuern zurück, die aber von den Cortes, der Ständeversammlung, ad hoc bewilligt werden mussten und nur von den Nicht-Adligen bezahlt wurden.
Politisch-administrative Reform
(2) Politisch-administrative Reform. Die Katholischen Könige reformierten die Verwaltung durch die Neuorganisation des Kronrates von Kastilien (1480) und Aragón (1494). Der Kronrat behielt eine gerichtliche und eine politische Funktion, aber die Rolle des Adels wurde eingeschränkt. Denn zum Kronrat zählten nun zwölf Mitglieder, und diese wurden so ausgewählt, dass sie die Politik der Krone gegenüber dem Adel teilten: Der Vorsitzende war ein kirchlicher Prälat (Bischof oder Kardinal), dazu kamen drei Ritter und der Rest waren letrados (Juristen und Theologen) mit Sachverstand. Man hat dieses Organ „die Säule der Königreiche“ genannt, der alle Agenten und Sektionen der Macht unterstellt waren. Die königlichen Sekretäre sahen ihren Einfluss vergrößert und avancierten dabei zu „Vertrauensleuten der Herrscher“. Nach dem Modell des Kronrates schufen die Katholischen Könige andere Beratungsgremien, die der Verwaltungsmaschinerie genauso unentbehrlich wurden. Allen voran ist hier der Rat der Allerhöchsten und Allgemeinen Inquisition (Consejo de la Suprema y General Inquisición, auch Suprema genannt), zu erwähnen, der bereits 1483 eingerichtet wurde und der zweite im Rätesystem war. Zudem war er als einziger Rat für das gesamte Herrschaftsgebiet zuständig (s. Kap. VII).