Читать книгу Unternehmensstrafrecht und Unternehmensverteidigung - Markus Berndt - Страница 22

b) Beschlussfassung erfolgt mit einer Mehrheit von einer Stimme

Оглавление

30

Sofern eine Mehrheitsentscheidung betroffen ist, liegt bei einer Mehrheit von nur einer Stimme ebenfalls kumulative Kausalität vor, da das Positivvotum nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.[16] Die objektive Zurechnung ist gleichfalls möglich, da sich das durch die in den Mehrheitsbeschluss einmündende Stimme geschaffene rechtlich missbilligte Risiko im Erfolg realisiert.

Unternehmensstrafrecht und Unternehmensverteidigung

Подняться наверх