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a) Übersetzung

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Zur Erarbeitung einer umfassenden Definition des Doppelwortes Tax Compliance werden die Begriffsbestandteile „Tax“ und „Compliance“ nachfolgend separat voneinander betrachtet; begonnen wird die Analyse mit dem Teilbegriff „Compliance“.

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Der Begriff Compliance lässt sich von dem englischen Wort conformity – auf Deutsch Übereinstimmung[1] – ableiten. Während Compliance in den meisten Wörterbüchern allgemein mit den Worten Einwilligung, Einhaltung, Befolgung und Erfüllung übersetzt wird,[2] ergänzen andere die Übersetzung um die Begriffe Willensfähigkeit, Unterwürfigkeit, Gefügigkeit und Hörigkeit.[3] Ein Blick in den Duden verdeutlicht zudem, dass der Begriff im deutschen Sprachgebrauch offensichtlich in sehr unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet wird: Es werden vier Wortbedeutungen – eine medizinische, eine medizinisch-psychologische, eine finanzaufsichtsrechtliche und eine allgemein wirtschaftsrechtliche – unterschieden.[4]

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Bei Betrachtung dieser verschiedenen Übersetzungsmöglichkeiten wird deutlich, dass der Begriff Compliance grundsätzlich ein weites Bedeutungsspektrum abdeckt und es nicht nur eine deutsche Bedeutung gibt. Zur Herleitung einer möglichst trennscharfen Begriffsdefinition für Zwecke dieses Handbuches erscheint es daher sinnvoll, sich den Ursprung des Compliance-Begriffs zu vergegenwärtigen und sodann eine Einordnung in den (steuer-)rechtlichen Kontext vorzunehmen.

Tax Compliance

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