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c) Tax Compliance und steuerliches Risikomanagement

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Nicht immer trennscharf ist auch die Abgrenzung des Tax Compliance-Begriffs zum Begriff des steuerlichen Risikomanagements.

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Ein steuerliches Risikomanagement ist integraler Bestandteil eines unternehmensweiten Risikomanagements[78] und umfasst deshalb gleichsam Bestandteile der Risikofrüherkennung- und Risikobewältigung wie auch Elemente des internen Kontrollsystems, soweit diese auf die Steuerdeklarations-, Steuerrechtsdurchsetzungs- und Steuergestaltungstätigkeiten ausgerichtet sind.[79] Zu einem steuerlichen Risikomanagement gehören darüber hinaus auch solche Maßnahmen, durch die sichergestellt werden soll, dass die steuerlichen Pflichten erfüllt werden, mithin Maßnahmen zur Tax Compliance. Denn die Funktion, gesetzestreues Handeln sicherzustellen, ist dem steuerlichen Risikomanagement ebenso inhärent wie dem unternehmensweiten Risikomanagement.[80] Insofern umfasst ein integriertes steuerliches Risikomanagement nicht nur die „Identifizierung, Bewertung und Steuerung steuerrechtlicher Risiken“[81], sondern ebenso auch Maßnahmen zur Vermeidung bzw. frühzeitigen Aufdeckung von Rechtsverletzungen; es dient somit letztlich der Sicherstellung von (steuerlicher) Gesetzestreue.

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Im Unterschied dazu wird in der Literatur die Auffassung vertreten, dass ein steuerliches Risikomanagement nicht notwendigerweise Sicherungsmaßnahmen zur Gesetzestreue beinhalten muss, da es lediglich zum Ziel habe, Steuerrisiken zu vermeiden.[82] Eine solche Abgrenzung erfordert jedoch entweder, dass die aus Verstößen gegen steuerliche Pflichten resultierenden Compliance-Risiken nicht als Steuerrisiken verstanden werden.[83] Oder diesem Begriffsverständnis liegt die Vorstellung zu Grunde, dass Tax Risk Management gleichbedeutend mit Tax Management sei.[84] Das steuerliche Risikomanagement, so wie es vorliegend verstanden wird, würde in diesem Fall aus dem Corporate Governance Kontext herausgelöst und auf Maßnahmen allein zur Optimierung der Steuerbelastung (relative Steuerbarwertminimierung bzw. Optimierung der Konzernsteuerquote) des betroffenen Steuersubjektes reduziert. Eine derart verengte Sichtweise zu einem Tax (Risk) Management wäre notwendigerweise mit einem rein quantitativ ausgerichteten steuerlichen Zielkonzept verknüpft und dürfte deshalb kaum Bedeutung in der Unternehmenswirklichkeit haben.

Teil 1 Tax Compliance und Unternehmen1. Kapitel Definition und Zwecksetzung › II. Zwecksetzung der Tax Compliance

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